Was ist das Besondere an Aktien?

Aktien sind Anteile, beziehungsweise Beteiligungen an Unternehmen. Aktien kann man durch die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), durch Erwerb auf dem Sekundärmarkt (zum Beispiel über die Börse) oder durch Erbgang erwerben.
Dabei können Aktien von natürlichen und juristischen Personen erworben werden.
Aktien bringen verschiedene Rechte und Pflichten für die Anleger und Unternehmen mit sich.

1.    Dividende
Dividenden sind Gewinnbeteiligungen. Die Höhe der Dividendenausschüttungen wird bei Gewinn durch die Aktiengesellschaft von der Hauptversammlung beschlossen.

2.    Bezugsrecht
Bei Neuausgabe von „Jungen Aktien“ haben Aktionäre das Recht einen bestimmten Anteil zu beziehen, um einen Verwässerungsschutz des Anteils zu erhalten. Angenommen ein Aktionär hält 60 Prozent der Aktien eines Unternehmens und dieses Unternehmen gibt neue Aktien aus und der Aktionär hätte kein Bezugsrecht, würde hier der relative Anteil schmelzen.

3.    Liquidationserlös
Bei Auflösung der Aktiengesellschaft haben Aktieninhaber das Recht auf Erlös aus dem Unternehmen.

4.    Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre werden zu jeder Hauptversammlung eingeladen.

5.    Auskunftsrecht
Aktieninhaber erhalten Auskunft zum Unternehmen.

6.    Stimmrecht
Auf Jahreshauptversammlungen hat jeder Inhaber einer Aktie eine Stimme. Haben Aktionäre mehrere Aktien, wird die Stimme im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien gewichtet.

Es wird bei Aktien weiter unterschieden zwischen Inhaber- und Namensaktien.
Bei Namensaktien führt das Unternehmen Informationen über den Namen und die Anzahl der gehaltenen Aktien eines Aktionärs. Die Aktiengesellschaft lädt Ihre Mitglieder zur Jahreshauptversammlung eigenständig ein. Inhaberaktien werden hingegen nicht verzeichnet. Hier lädt das Kreditinstitut Aktionäre zu jeweiligen Hauptversammlung ein.
Falls ein Aktionär nicht die Möglichkeit hat die Hauptversammlung zu besuchen, kann er seine Stimme ebenso schriftlich bekannt geben oder das Stimmrecht durch eine Vollmacht weitergeben.