Was der Brexit für Versicherte bedeutet

Berlin – Der Brexit hat auch Folgen für Versicherungskunden: Britische Lebensversicherer wollen die Verträge von EU-Bürgern auf Tochtergesellschaften in Luxemburg und Irland übertragen. Für Betroffene kein Grund zur Panik, erklärt die
Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Heft 2/2019).

Wichtigste Änderung: Die Verträge bei den Tochtergesellschaften stehen nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dieser Entschädigungsfonds springt ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Einen vergleichbaren Schutz für Kunden gibt es nach Angaben von «Finanztest» in Luxemburg und Irland nicht. Dennoch müssen Kunden ihre Verträge nicht gleich kündigen, sondern könnten in Ruhe ihre Optionen abwägen. Im Zuge des Austritts Großbritanniens aus der EU heißt es sozusagen: abwarten und Tee trinken. Drei Möglichkeiten: 

– Einwand erheben: Dem Übertrag der Verträge muss ein Gericht zustimmen, erklärt die Stiftung Warentest. Kunden können Einwände gegen das Verfahren vor dem obersten Zivilgerichtshof in Schottland geltend machen oder sich entsprechend an das Versicherungsunternehmen selber wenden. Auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) können Kunden sich im Zweifel wenden, ergänzt die
Verbraucherzentrale Hamburg.

– Fortführen: Wer mit seinem Vertrag zufrieden ist und sich nicht an dem geänderten Insolvenzschutz stört, kann ihn nach Ansicht der Stiftung Warentest auch forführen. Kunden halten in ihren Policen Anteile an Fonds, die ihnen zustehen. Ein Komplettausfall des Geldes ist daher unwahrscheinlich. Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. Der Vetrag läuft dann weiter, der Kunde zahlt aber keine weiteren Beiträge mehr.

– Kapitalzahlung: Wird der Vertrag jetzt fällig, können Kunden sich die Versicherungssumme auch auf einen Schlag auszahlen lassen, statt eine monatliche Rente zu beziehen. Bei manchen Verträgen kann die Auszahlung auch vorgezogen werden. Wer nur noch wenige Jahre bis zum Vertragsende hat, kann diese Option für sich prüfen.

Fotocredits: Hannah Mckay
(dpa/tmn)

(dpa)