Wann Dienstleister erneut Porto übernehmen

Düsseldorf – Der Name und die Adresse stimmen, aber der Brief kommt dennoch zurück. In so einem Fall kann der Absender den Brief in der Regel auf Kosten des Dienstleisters erneut verschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Zur Rücksendung eines Briefs kann es aus verschiedenen Gründen kommen: Beispielsweise, wenn der Briefträger den Namen des Empfängers weder am Briefkasten noch auf dem Klingelschild finden konnte. Nach Angaben der Deutschen Post sind Mitarbeiter angehalten, Briefe nicht auf Verdacht zuzustellen. Ist der Empfänger also unklar, geht der Brief an den Absender zurück. Dieser kann sich dann an den Kundenservice des Dienstleisters wenden. Die Mitarbeiter prüfen den Einzelfall.

Trifft den Absender keine Schuld, kommt nach Angaben der Verbraucherschützer der Dienstleister meist für die erneute Frankierung auf. Ansonsten kann er nur darauf hoffen, dass der Dienstleister die Kosten aus Kulanz übernimmt.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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