Vorfälligkeitsentschädigung oft zu hoch

Bremen – Kunden, die vorzeitig aus ihrer Immobilienfinanzierung aussteigen, müssen ihrer Bank eine Entschädigung zahlen. Die sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung soll den Schaden ersetzen, der dem Darlehensgeber aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. Wie dieser Betrag berechnet wird, ist rechtlich aber nicht im Detail geklärt.

Die Experten des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentrale Bremen haben nun nachgerechnet. In 77 Prozent der Fälle kamen sie dabei auf eine niedrigere Entschädigung als von den jeweiligen Anbietern gefordert. Im Schnitt war die von den Verbraucherschützern errechnete Forderung 5,2 Prozent niedriger als die der Anbieter.

Verbraucherschützer: Kosten niedrig angesetzt

Den Grund sehen die Verbraucherschützer vor allem in zu niedrig angesetzten Abzügen für gesparte Risiko- und Verwaltungskosten. In zwei Drittel der untersuchten Fälle (66 Prozent) setzten die Anbieter diesen Posten mit unter 30 Euro an. In der
Rechtsprechung gelten 30 bis 60 Euro als üblicher Wert, der nicht näher zu prüfen ist. In der Stichprobe wurden zwischen 0 und 200 Euro dafür angesetzt.

In fast allen Fällen (93 Prozent) legten die Anbieter als Wiederanlagedatum zudem nicht das Ablösedatum zugrunde. Nach Angaben der Verbraucherschützer wichen sie davon bis zu 501 Tage ab. Je größer der Abstand, desto größer war der Unterschied der Berechnung.

Auch bei gleichem Datum anderes Ergebnis

Bei einer weiteren Überprüfung gingen die Verbraucherschützer vom gleichen Datum aus wie die Anbieter. In diesem Fall war in 79 Prozent der Fälle die Forderung der Anbieter höher als nach den Rechnungen der Marktwächter. Mit durchschnittlich 4,8 Prozent war der Unterschied allerdings etwas geringer als bei Zugrundlegen eines anderen Datums.

Nicht alles hatte das Marktwächter-Team zu beanstanden: Vereinbarte Sondertilgungsoptionen wurden der Untersuchung zufolge in 91 Prozent der Fälle berücksichtigt. In 89 Prozent der Fälle wurde zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung der korrekte und maximal mögliche Tilgungssatz verwendet.

Anbieter verwenden Aktiv-Passiv-Methode

Die Verbraucherschützer rechneten die Vorfälligkeitsentschädigungen zu 733 Darlehensverträgen aus den Jahren 2005 bis 2018 nach, die zwischen 2017 und 2019 abgelöst wurden. Die Anbieter hatten Forderungen nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnet – nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine von zwei in Betracht kommende Berechnungsarten.

Zum Vergleich ermittelte das Marktwächter-Team zudem die Entschädigungssumme nach der Methode Löw. Damit war die Vorfälligkeitsentschädigung im Schnitt 33 Prozent niedriger als bei der Aktiv-Passiv-Methode.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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