Vereinfachte Steuererklärung für Rentner startet

Berlin – Rentner in Brandenburg, Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern können sich freuen: In diesen vier Bundesländern können sie seit Anfang Mai eine vereinfachte Steuererklärung einreichen.

Die «Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften» besteht nur aus zwei Seiten, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Renten- und Pensionseinnahmen sowie die Sozialversicherungsbeiträge müssen dort nicht mehr eintragen werden. Die Finanzämter übernehme im Rahmen des Pilotprojekts die Daten aus den elektronischen Meldungen der Leistungsträger.

Einen Haken gibt es allerdings: Eingereicht werden kann die vereinfachte Steuererklärung ausschließlich in Papierform. Wer seine Steuererklärung am Computer macht, kann das Angebot nicht nutzen. Die Nutzung hängt außerdem davon ab, welche steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden sollen.

Erfasst werden können in der verkürzten Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge, Kirchensteuern, Spenden und Parteibeiträge, Aufwendungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste sowie weitere Versicherungsbeiträge.

Werden aber beispielsweise Unterhaltszahlungen an Angehörige geleistet oder sollen Pflegekosten angesetzt werden, für die neben dem Abzug als außergewöhnliche Belastung auch eine unmittelbare Steuerminderung gewährt wird, muss der vollständige Steuererklärungsvordruck benutzt werden. Dieser ist auch erforderlich, wenn weitere Einkünfte vorliegen, beispielsweise aus einer Nebentätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung.

Auch Rentner, die den Altersentlastungsbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen und Abgeltungsteuer zurückholen wollen, benötigen den vollständigen Steuererklärungsvordruck.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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