Unfall auf ungeräumtem Weg: Haftpflichtversicherung hilft

Bremen – Für den Winterdienst vor ihrer Haustür sind in der Regel die Hauseigentümer zuständig. Sie müssen also dafür sorgen, dass Gehwege und Zufahrten geräumt und vereiste Flächen gestreut werden.

Diese Pflicht können Eigentümer auf ihre Mieter übertragen. Das muss im Mietvertrag jedoch entsprechend vereinbart werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin.

Wichtig zu wissen: Rutscht ein Passant auf einem nicht geräumten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. Hier ist nach Ansicht der Verbraucherschützer eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Sie versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, kommt der Versicherer nicht nur für den Schaden auf. Er schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Ein Schadensfall muss dem Versicherer immer so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb einer Woche gemeldet werden.

Fotocredits: Wolfgang Kumm
(dpa/tmn)

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