Tabakkonsum spielt bei Risikolebensversicherung große Rolle

Berlin – Für die Berechnung der Prämie einer Risikolebensversicherung ist der Gesundheitszustand ein wichtiger Faktor. Beim Abschluss einer Versicherung müssen Verbraucher deshalb Gesundheitsfragen beantworten.

In der Regel wird dabei auch gefragt, ob der Kunde Raucher oder Nichtraucher ist, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Hintergrund ist, dass Raucher ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken.

Die Gesundheitsfragen müssen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Diese Pflicht sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor. Verstößt der Versicherte dagegen, führt dies im schlimmsten Fall zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers.

Wer im Verlauf zum Raucher wird, sollte seine Versicherungsbedingungen genau prüfen. Denn unter Umständen obliegt ihm die Pflicht, den neuen Raucher-Status dem Versicherer zu melden. Die Versicherungsprämie kann dann zwar eventuell ansteigen – dafür bleibt es aber im Versicherungsfall bei der vereinbarten Leistung.

Ab wann man sich gegenüber der Versicherung als Nichtraucher bezeichnen darf, wird laut GDV von den Unternehmen unterschiedlich beurteilt. In aller Regel wird man erst dann als Nichtraucher betrachtet, wenn man in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat.

Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

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