Steuervorteile sichern: So optimieren Sie Ihre Steuerlast

Steuerexperten rechnen damit, dass Unternehmer und Privatpersonen ab 2015 von vielen Steuerbegünstigungen nicht länger profitieren können. Deswegen gilt es schon jetzt, ohnehin geplante Änderungen bei Investitionen und Lebensumständen sobald wie möglich durchzuführen, um Steuervorteile noch nutzen zu können. Dabei sollten Steuerzahler keine Zeit mehr verlieren, denn viele Entlastungen verlieren bereits am 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

Ausgaben prüfen und gegebenenfalls vorziehen

– Werbungskosten und Sonderausgaben müssen eine bestimmte Höhe erreichen, bevor sie Steuervorteile ermöglichen. Investitionen und höhere Ausgaben sollten deswegen entweder vorgezogen oder aufgeschoben werden.
– Arbeitsmittel können bis zu einem Preis von 487,50 Euro auf einen Schlag abgesetzt werden, höhere Ausgaben müssen anteilig über die folgenden Jahre verteilt abgeschrieben werden.
– Wer für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Handwerker größere Summen ausgegeben hat, kann diese ebenfalls geltend machen. Allerdings zählt hier nur die Arbeitszeit und nicht die Materialkosten. Der maximale Steuervorteil beträgt 4.000 Euro.
– Fortbildungs- und Umzugskosten für das Jahr 2015 können jetzt schon beglichen werden.

Altersvorsorge und Familienstand

– Sonderausgaben von bis zu 20.000 EUR können für die private Altersrente (Rürup) geltend gemacht werden, 78 % davon werden als steuermindernd anerkannt.
– Wer seine private Altersvorsorge mit der Riester-Rente aufbessern möchte, tut gut daran, dies jetzt zu tun. Er erhält auf Antrag die vollständige Jahresförderung.
– Die Betriebsrente ermöglicht ebenfalls, die Steuerlast zu senken. Bis zu 2.856 Euro können Arbeitnehmer in Pensionskasse oder -fonds und Direktversicherung einzahlen, ohne zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
– Eine standesamtliche Heirat ermöglicht die günstigere Steuerklasse III oder die Kombinationen III-V und IV-IV.
– Getrennt lebende Paare, die wieder einen gemeinsamen Haushalt führen wollen, können für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting geltend machen, auch wenn sie sich im nächsten Jahr erneut trennen.
– Eine Scheidung lässt sich zwar steuerlich absetzen, verschlechtert jedoch die Steuerklasse.

Clever Steuern sparen

Wer nicht weiß, ob und welche Steuervorteile er wie nutzen kann, sollte jetzt noch schnell eine Finanzberatung konsultieren, zum Beispiel unter swisslife.de. Sie hilft dabei zu entscheiden, welche Änderungen und Investitionen noch in diesem Jahr vollzogen werden sollten, um Steuern zu sparen. Wer weniger Hilfe benötigt, sollte sich ebenfalls jetzt überlegen, mit welchen Schritten er Vorteile nutzen kann.

Bildherkunft: Fotolia, 58757919, Finanzamt, Marco2811

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