Säumige Elternteile zahlen Unterhaltsvorschuss kaum zurück

Berlin – Der Staat schafft es weiterhin nur selten, den von ihm gezahlten Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden von den säumigen Elternteilen zurückzuholen.

Wie das Familienministerium bestätigte, sank die Rückholquote im vergangenen Jahr von zuvor 19 auf nur noch 13 Prozent. Demnach wurden im Jahr 2018 rund 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur etwa 270 Millionen wieder eingetrieben. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet.

Keine zeitliche Begrenzung mehr

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Nach Möglichkeit soll das Geld aber von den säumigen Zahlern – in der Praxis zumeist Väter – wieder zurückgeholt werden.

Als einen Grund für die gesunkene Rückholquote verweist das Ministerium auf eine Gesetzesänderung von 2017: Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gab es davor nur für Kinder bis 12 Jahre und nur maximal 72 Monate. Nun fließt Geld bis zum 18. Geburtstag, und ohne zeitliche Begrenzung.

Es profitieren jetzt theoretisch mehr Kinder davon

Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums betonte, von 2017 zu 2018 sei die Summe, die sich der Staat zurückgeholt habe, von 200 Millionen auf 270 Millionen Euro gestiegen. Der prozentuale Rückgang beruhe darauf, dass sich die Bezugsgröße stark geändert habe. Die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sei nämlich von 410.000 auf mehr als 780.000 gestiegen.

Trotzdem forderte die Grünen-Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz Gegenmaßnahmen von Familienministerin Franziska Giffey (SPD): Es gehe nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um viele Millionen für den Staat und die Einhaltung von Kinderrechten, sagte Deligöz der «Süddeutschen Zeitung».

Giffeys Sprecher versicherte, nach dem enormen Anstieg durch die Neuregelung hätten sich die Fallzahlen mittlerweile stabilisiert. Nun könne man sich darauf konzentrieren, die Rückholquote zu verbessern – etwa durch bessere Organisation und ausreichend qualifiziertes Personal.

Allerdings verwies er auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Mit denen stehe man wegen dieser Frage im engen Austausch. Gleichzeitig räumte er ein, dass eine Rückholquote von 100 Prozent nicht erreichbar sei. Manche Eltern seien finanziell tatsächlich nicht in der Lage, ihren Unterhaltspflichten nachzukommen.

Fotocredits: Daniel Bockwoldt
(dpa)

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