Rentenerhöhung: Wann eine Steuererklärung nötig ist

Berlin – Rentner können sich freuen: Sie bekommen seit dem 1. Juli mehr Geld. Allerdings sind die jährlichen Rentenanpassungen für alle Rentner in voller Höhe steuerpflichtig, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Da aber auch der steuerfreie Grundfreibetrag jährlich steigt, kommen nur wenige Rentner in die Steuerzahlung.

Bis zu welcher Höhe eine Rente steuerfrei bleibt, hängt vor allem vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs ab. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher wird ein Freibetrag in Höhe von 50 Prozent gewährt. Alle späteren Jahrgänge haben geringere Freibeträge.

Solange keine weiteren Einkünfte vorliegen, sind für den Rentner-Jahrgang 2005 im Westen nun 1606 Euro und im Osten 1506 Euro pro Monat steuerfrei. Für Neurentner des Jahres 2019 bleiben monatliche Rentenzahlungen in Höhe von etwa 1172 Euro im Westen und 1176 Euro im Osten steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte.

Wer mit seiner Monatsrente nach der Rentenanpassung diese Werte nicht überschreitet, muss keine Steuernachzahlung einkalkulieren. Wenn noch andere Einkünfte vorliegen, muss im Einzelfall berechnet werden, ob eine Steuer anfällt.

Fotocredits: Hans-Jürgen Wiedl
(dpa/tmn)

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