Reisemängel rügen – Wie Reisende zu ihrem Recht kommen

Hannover – Schmutziges Zimmer, schlechtes Essen oder unerwartete Trinkgelder – Mängel können Reisenden die Urlaubsstimmung vermiesen. Allerdings haben Pauschalreisende dann das Recht, den Reisepreis zu mindern, erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.

Wer mit der Beschwerde zu lange wartet, geht aber leer aus. «Ein Mangel sollte schon vor Ort gerügt werden», sagt Degott. Ansprechpartner ist der Reiseleiter oder Gästebetreuer. Sind Reisende unsicher, an wen sie sich wenden müssen, können sie in ihren Reiseunterlagen nachschauen. «Wird dort ein telefonischer Kontakt angegeben, müssen Sie den anrufen.» Es reicht aus, den Mangel mündlich anzuzeigen. «Es hilft, wenn Sie einen Zeugen dabei haben.»

Nach ihrer Rückkehr müssen Urlauber die Forderungen beim Reiseveranstalter geltend machen. «Dafür haben Sie vier Wochen nach Ende der Reise Zeit», sagt Degott. Nach Ablauf der Frist können Betroffene keine Forderungen mehr erheben. Im Prinzip können sie die Ansprüche auch dann mündlich anmelden. «Besser ist es aber, Sie schicken einen Brief.» Darin sollten Betroffene die Mängel beschreiben und deutlich machen, dass sie ihr Geld zurück haben wollen. Die genaue Höhe müssen sie aber nicht beziffern.

Fotocredits: Katharina Hölter
(dpa/tmn)

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