Regeln beim Gutscheinkauf im EU-Ausland

Kehl – Über das Internet können Verbraucher auch Geschenkgutscheine von Händlern mit Sitz in einem anderen EU-Land kaufen. Bei Papierkarten sind Verkäufer aber nicht verpflichtet, sie per Post nach Deutschland zu liefern.

Außer sie versenden ihre Waren generell hierher – dann schließt dies Gutscheine mit ein, erläutert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Bei elektronischen Geschenkkarten stellt sich die Frage nach der Lieferung nicht. Sie muss man nur eben selbst ausdrucken und hübsch als Präsent verpacken.

Gut zu wissen: Die Regeln zum Verfallsdatum eines Gutscheins variieren. In Frankreich oder Finnland zum Beispiel legt der Händler den Gültigkeitszeitraum fest, in Bulgarien oder Italien gibt es keine Ablaufdaten, erklären die Experten. In Deutschland sind Gutscheine in der Regel drei Jahre gültig. Generell können Verbraucher nach Ablauf aber beim Unternehmen nach einer Verlängerung fragen: Manche machen das aus Kulanz, so die Erfahrung der Verbraucherschützer.

Viele Unternehmen haben Filialen in mehreren EU-Ländern. Wer zum Beispiel in einem Laden in Dänemark einen Gutschein kauft und möchte, dass der auch in den deutschen Geschäften dieser Firma einlösbar ist, sollte dies im Laden erfragen oder in den Geschäftsbedingungen (AGB) nachlesen. Denn das ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig.

Fotocredits: Robert Günther
(dpa/tmn)

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