Recht bekommen auch mit wenig Geld

Stuttgart – Wer sein Recht durchsetzen möchte, braucht oft einen langen Atem und vor allem Geld. Schließlich müssen der Anwalt, Sachverständige und Prozessgebühren bezahlt werden. Menschen, die sich das nicht leisten können, gewährt der Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Was ist Beratungshilfe?

Wer
Anspruch auf Beratungshilfe hat, bekommt professionelle Rechtsberatung, für die er nicht mehr als 15 Euro zahlen muss. Oft erklären Anwälte beispielsweise die Rechtslage und beraten zum Vorgehen. Oder der Anwalt schreibt als außergerichtlicher Vertreter im Namen des Mandanten einen Brief an den Vermieter, der gekündigt hat, oder an den Vater, der keinen Unterhalt zahlt.

Bei welchen Problemen erhalte ich Hilfe?

Hilfe gibt es in vielen Rechtsfällen – egal, ob man sich etwa scheiden lassen möchte, Unterhalt einklagt oder Schadenersatz einfordert. Ausgenommen sind Beschuldigte bei Verfahren im Strafrecht. Sie können nicht als Teil der Beratungshilfe vertreten werden, sondern bekommen einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, wenn das Gesetz dies vorsieht. Beratungshilfe erhält man zudem nur, wenn sonst niemand einspringt.

Ein weiterer Baustein: Soll ein Fall vor Gericht verhandelt werden, kann die Prozesskostenhilfe den Kläger bei den Kosten unterstützen.

Kann es sein, dass ich doch bezahlen muss?

Bei der
Prozesskostenhilfe bleibt ein Restrisiko, erklärt Klaus Frank, Jurist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gewinnt der Gegner den Rechtsstreit, müssen die Kosten des gegnerischen Anwalts übernommen werden. «Ein guter Anwalt sollte daher umfassend und frühzeitig über mögliche Kosten aufklären», sagt Frank.

Für Beratungs- und Prozesskostenhilfe gilt: Hilfeempfänger müssen einmal im Jahr Auskunft über ihre finanzielle Lage geben. Haben sie mehr Geld zur Verfügung, zahlen sie eventuell mehr an den Staat.

Was muss ich tun, um Beratungshilfe zu bekommen?

Zunächst müssen die Beteiligten beim zuständigen Amtsgericht
nachweisen, dass sie die Kosten wirklich nicht stemmen können. Dafür listen sie ihr Vermögen und Einkommen auf.

Mit einem Berechtigungsschein kann der Berechtigte dann zu einem Anwalt seiner Wahl gehen. «Jeder Anwalt ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten», sagt Lilian Widra von der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg. In Hamburg und Bremen ist allerdings die öffentliche Rechtsberatung zuständig, erklärt Stephanie Krüger, Sprecherin des Bundesjustizministeriums.

Wer bekommt Unterstützung?

«Hartz IV-Empfänger haben eigentlich immer einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe», sagt Frank. Aber auch andere können davon Gebrauch machen. Entscheidend ist, dass Betroffene die Kosten nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen können.

Das einzusetzende Einkommen muss dafür weniger als 20 Euro betragen. Um es zu berechnen, werden vom Bruttoeinkommen Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungs- und Wohnkosten sowie verschiedene Freibeträge abgezogen. Ein Arbeitsloser hat 2020 einen Freibetrag von 501 Euro, bei Berufstätigen werden 729 Euro angesetzt. Berücksichtigt werden außerdem unterhaltsberechtigte Kinder und Ehepartner.

Ein Beispiel: Wer als Alleinverdiener 2000 Euro netto im Monat verdient, verheiratet ist und zwei zehnjährige Kinder hat sowie monatlich 600 Euro für Wohnen und Heizen ausgibt, bekommt diese Unterstützung. Vorausgesetzt, er hat kein sonstiges Vermögen.

Für beide Arten der Hilfe gelten die gleichen finanziellen Grenzen. Liegt das einzusetzende Einkommen bei 20 Euro oder mehr, kann der Staat bei der Prozesskostenhilfe die Kosten aber anteilig übernehmen. Der Antragsteller zahlt sie dann in monatlichen Raten möglichst weitgehend ab, allerdings maximal vier Jahre lang.

Fotocredits: Jens Schierenbeck
(dpa/tmn)

(dpa)