Pakete nicht einfach abstellen

Düsseldorf – Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Zustellung von Paketen. Um eine Infektion mit dem Corona-Erreger zu vermeiden, haben Paketdienstleister ihre Liefergepflogenheiten umgestellt. Päckchen und Pakete sollen möglichst kontaktlos zugestellt werden.

Allerdings dürfen die Sendungen nicht einfach im Hausflur oder im Garten abgestellt werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Auch bei kontaktloser Übergabe müssten die Paketzusteller dafür sorgen, dass Pakete unter Aufsicht zugestellt werden. Bei Verlust oder Beschädigung der bestellten Ware bleiben Empfänger sonst auf dem Schaden sitzen

Abstellerlaubnis erteilen

Eine Möglichkeit, den persönlichen Kontakt mit Paketboten ganz zu umgehen, ist, eine Abstellerlaubnis zu erteilen. Bei einigen Paketlieferdiensten können Empfänger einen gewünschten Ablageort angeben, an dem die Paketboten die Sendung hinterlegen können.

Hierzu benötigt der Paketdienstleister jedoch eine schriftliche Genehmigung. Bei einigen Anbietern ist es möglich, diese online zu vergeben. Empfänger sollten beachten, dass mit der Ablage am vereinbarten Ort die Haftung für das Paket auf sie übergeht.

Schäden am besten sofort anzeigen

Offensichtliche Schäden an den Paketen müssen dem Lieferanten und dem Händler sofort angezeigt werden. Entdecken Kunden einen Reklamationsgrund erst nach dem Auspacken, müssen sie den Schaden innerhalb von sieben Tagen beim Lieferdienst melden. Kommt eine bestellte Lieferung auch nach Ablauf der Frist tage- oder wochenlang nicht an, ist immer der Händler der erste Ansprechpartner. Denn dieser trägt das Transportrisiko.

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)

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