Ökostrom-Umlage steigt auf 6,88 Cent

Berlin – Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne wohl auch im nächsten Jahr tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von derzeit 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben.

Über die Erhöhung des Preises informierten die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennez und TransnetBW. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, nannte den starken Anstieg der Kosten für erneuerbare Energien ein Alarmsignal.

«Die EEG-Umlage wächst in diesem Jahr fast viereinhalb Mal so stark wie die Wirtschaft. Das jetzige Fördersystem läuft aus dem Ruder.» Er bemängelte, die versprochene Kostenbremse des
Bundeswirtschaftsministeriums sei Wunschdenken. «Energiekosten werden für die Industrie zu einem echten Standortproblem.» Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte eine Reduzierung der Kosten für die Energiewende und eine faire Verteilung der Belastungen.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche, sagte: «Die Kosten für die Umsetzung der Energiewende machen sich nicht mehr nur in der gestiegenen
EEG-Umlage bemerkbar, sondern immer stärker durch die Steigerung der Netzentgelte.» Sie mahnte einen intelligenten Netzausbau und einen besseren lokalen Ausgleich von Stromerzeugung und -verbrauch an.

Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage.

Was der Anstieg der Umlage für Haushalte am Ende konkret bedeutet, ist kaum zu berechnen. Es kommt darauf an, ob die Energiekonzerne fallende Börsenstrompreise an die Kunden weitergeben.

Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom in Deutschland komplett umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.

(dpa)

(dpa)