Miete für Verwandte sollte nicht zu niedrig sein

Berlin – Wer seine Immobilie an Freunde oder Verwandte vermietet, sollte die Miete nicht zu niedrig ansetzen. Nur wenn sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, können Eigentümer alle Ausgaben bei der Vermietung als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Daruf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin hin. Liegt die vereinbarte Miete unter dieser Grenze, werden die Werbungskosten prozentual entsprechend gekürzt.

Wenn der Vermieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete kassiert, ist der Vorteil, dass dem dennoch 100 Prozent der Kosten gegenüberstehen und dadurch Verluste entstehen können. Diese Verluste aus der Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich voll ausgleichsfähig mit den anderen Einkünften, beispielsweise als Arbeitnehmer oder Rentner.

Bei einer Vermietung an Angehörige ist außerdem darauf zu achten, dass das Mietverhältnis dem sogenannten Fremdvergleich standhält. Das heißt, der Mietvertrag und die Durchführung des Vertrags müssen dem entsprechen, was man üblicherweise auch mit Fremden vereinbaren würde. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Vertrag steuerlich nicht anerkannt wird und der Werbungskostenabzug verloren geht.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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