Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Berlin – Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem kommenden Jahr mehr Unterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird erhöht, wie aus einer im
Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung hervorgeht.

Je nach Alter des Kindes steigen die Sätze in der untersten Einkommensgruppe um 15 bis 21 Euro im Monat. Kinder unter sechs Jahren sollen 2020 mindestens 369 und 2021 mindestens 378 Euro im Monat bekommen, Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 424 beziehungsweise 434 Euro. Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt 497 Euro im Jahr 2020 und 508 Euro im Jahr 2021. Die Sätze für weitere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Referenzwert für den Mindestunterhalt ist das steuerfreie Existenzminimum für minderjährige Kinder. Allerdings zählt auch Kindergeld als Einkommen der Kinder, unterhaltspflichtige Eltern dürfen deshalb die Hälfte des Kindergelds von ihrem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Mitte 2019 war das Kindergeld um zehn Euro pro Monat abgehoben worden, 2021 soll es noch einmal um 15 Euro steigen.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa)

(dpa)