Mehr als 300 Beschwerden wegen Gebühren beim Bezahlen

Bad Homburg – Die Wettbewerbszentrale sieht in Einzelfällen noch Nachbesserungsbedarf beim Schutz von Verbrauchern vor zusätzlichen Entgelten beim Bezahlen im Handel.

Zwar habe die Mehrzahl der Unternehmen die seit einem Jahr geltenden verschärften gesetzlichen Regeln korrekt umgesetzt, bilanzierte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es gebe aber «zu Detailfragen noch Klärungsbedarf, denen wir im Rahmen unserer
Beschwerdestellenachgehen».

Der Gesetzgeber hatte einer gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben: Seit dem 13. Januar 2018 ist es Händlern online wie an der Ladenkasse untersagt, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten Aufschläge zu verlangen. Diese waren etwa bei Reisebuchungen im Internet Usus: Für die Zahlung per Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung verlangten Anbieter dabei ein zusätzliches Entgelt.

Die Wettbewerbszentrale überwacht die Umsetzung der
EU-Richtlinie in Deutschland auch mit Hilfe einer Beschwerdestelle. Dort können Verbraucher und Gewerbetreibende Fälle melden, in denen die Regeln nicht umgesetzt werden. Mehr als 300 Beschwerden gingen nach Angaben von Breun-Goerke im ersten Jahr ein. Sie kamen von Kunden von Fluggesellschaften, Telekommunikationsanbietern oder Online-Händlern.

Die Wettbewerbszentrale fordert – notfalls per Klage – die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein. In 31 Fällen ergingen förmliche Unterlassungsaufforderungen an Unternehmen. Die Mehrzahl der Fälle konnte nach Angaben der Wettbewerbszentrale außergerichtlich beigelegt werden: Die Unternehmen verpflichteten sich, kein Zahlungsentgelt mehr bei Abwicklung eines Kaufs per Kreditkarte zu erheben oder keinen Aufschlag mehr bei Zahlung per EC-Karte zu berechnen, wenn die Kaufsumme einen Mindestbetrag unterschritt.

Fotocredits: Uli Deck
(dpa)

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