Lebensversicherung – eine gute Option?

Früher war eine Lebensversicherung als bewährtes Finanzprodukt für die private Altersvorsorge sehr beliebt. Doch spätestens seitdem die Garantiezinsen für kapitalbildende Lebensversicherungen auf ein historisches Tief gesunken sind, wird diese Vorsorgeform als Teil der langfristigen Finanzplanung zunehmend kritisch gesehen. Auch die teilweise Streichung der steuerlichen Bevorzugung der Lebensversicherung hat ihrer Popularität geschadet.

Absicherung der Angehörigen und Altersvorsorge

Eine Risikolebensversicherung gilt als unverzichtbar für den Schutz der Angehörigen für den Fall, dass der Hauptverdiener vorzeitig verstirbt. Bei ihr tritt der Leistungsfall ein, wenn die versicherte Person vor dem Ende der Laufzeit stirbt. Eine kapitalbildende Lebensversicherung besitzt neben dem Todesfallschutz auch eine Sparfunktion. Dementsprechend höher fallen auch die monatlichen Beiträge aus, die zum größten Teil dem Ansparen eines Kapitals für den Ruhestand dienen. Erlebt der Versicherte das Vertragsende, wird ihm der vereinbarte Versicherungsbetrag zuzüglich einer Überschussbeteiligung in einer Summe ausgezahlt. Viele kapitalbildende Lebensversicherungen sehen auch ein Wahlrecht vor, so dass der Versicherte sich statt der Einmalzahlung auch für einen Auszahlungsplan in Form von monatlichen Renten bis ans Lebensende entscheiden kann. Die Kombination von Absicherung gegen den Todesfall und gleichzeitiger Altersvorsorge wird von vielen Experten kritisch gesehen. Sie bemängeln, dass auf diese Weise die Kosten für die Absicherung und die Rendite der Sparbeiträge nicht erkennbar sind und so eine kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit verschiedener Verträge stark erschwert wird.

Niedrige Garantiezinsen und hohe steuerliche Belastungen

Seit dem 1. Januar 2012 liegt der Garantiezins, mit dem der Sparanteil von kapitalbildenden Lebensversicherungen verzinst wird, bei mageren 1,75 Prozent. In den 90er Jahren betrug der Garantiezins dagegen stattliche 4,00 Prozent. Mit dem gegenwärtigen Garantiezins lässt sich noch nicht einmal der Inflationsausgleich garantieren, so dass der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung wenig attraktiv erscheint. Auch die Überschussbeteiligung fällt immer bescheidener aus, sie kann die niedrigen Garantiezinsen nicht kompensieren. Genauso hat eine Änderung der Besteuerung die Rahmenbedingungen für Lebensversicherungen verschlechtert. Während Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt wurden, werden die Gewinnen aus allen Policen, die nach diesem Zeitpunkt erworben wurden, mindestens zur Hälfte der Besteuerung unterworfen.

Neue Konzepte

In der bisherigen Form ist eine kapitalbildende Lebensversicherung wegen ihrer niedrigen Renditen und hohen Besteuerung kaum noch empfehlenswert. Es bleibt abzuwarten, ob neue Policen ohne Garantiezinsen, die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen können. Weiter Informationen zum Thema Altersvorsorge und Finanzberatung erhalten Sie hier: http://deutschland-news.org/ausgezeichnete-finanzplanung-horbach-erhaelt-zum-vierten-mal-in-folge-kubus-guetesiegel/.

Fotoquelle: bilderstoeckchen – Fotolia