Kartellamt moniert Mängel bei Online-Vergleichsportalen

Bonn – Wer Kaufentscheidungen auf Basis von Online-Vergleichsportalen fällt, kommt dabei manchmal schlecht weg. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bundeskartellamts, das 36 solcher Portale unter die Lupe genommen hatte und dabei auf einige Mängel stieß.

«Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden», kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt bei der Vorstellung der Ergebnisse. Verbraucher würden oft nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zustande kommen. «Es fehlt an Transparenz», rügte Mundt.

Das Kartellamt hatte Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. «Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös», sagte der Behördenchef. In vielen Fällen gibt es dem Bericht zufolge aber auch Mechanismen, die den Verbraucher in die Irre führen können. So hätten beispielsweise von den Anbietern gezahlte Entgelte oder Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Darstellung der Suchergebnisse.

In einigen Branchen hätten die Vergleichsportale eine geringe Marktabdeckung und stellten teils nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der existierenden Angebote dar. Zahlreiche Portale erstellten keinen eigenständigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf die Datensätze oder Tarifrechner anderer Portale zu. In dem Bericht wird den Verbrauchern unter anderem empfohlen, sich auf mehreren Portalen zu informieren und voreingestellte Filtereinstellungen gegebenenfalls zu ändern. Zudem solle man beachten, dass die farblich markierten Einträge an oberster Stelle teilweise nicht Teil des Rankings seien, sondern dort zu Werbezwecken platziert seien.

Die betroffenen Portale können jetzt zu den Ergebnissen der Untersuchung Stellung nehmen. Im kommenden Jahr will das Bundeskartellamt dann den abschließenden Bericht veröffentlichen.

Welches der Portale Mängel hat und wie stark diese sind, wird vom Kartellamt nicht explizit genannt. Hintergrund hierbei ist, dass es sich um eine Sektoruntersuchung handelt, also um eine Analyse der ganzen Branche. Diese Kompetenz zum Verbraucherschutz hat die Behörde erst 2017 zugesprochen bekommen. Gegen einzelne Firmen wiederum kann das Amt im Namen des Verbraucherschutzes nicht vorgehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wertete die Untersuchung positiv. Es sei gut, dass nun auch die Behörde auf die Mängel hinweise, sagte Lina Ehrig, Leiterin des VZBV-Digitalteams. Eine ähnliche Untersuchung habe der «Marktwächter» der Verbraucherzentralen 2016 durchgeführt und sei zum gleichen Schluss gekommen. «In der Grundidee sind Vergleichsportale zwar als Hilfsmittel für Verbraucher eine gute Sache, aber es handelt sich nun mal auch um Firmen mit kommerziellen Absichten und Gewinninteressen – deswegen werden nicht immer objektiv die besten Ergebnisse angezeigt.» Die Auswahl der Ergebnisse werde beeinflusst durch Provisionen, dadurch werde der Verbraucher «ein Stück weit getäuscht», so Ehrig.

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa)

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