Hausratversicherung springt auch im Urlaub ein

Hamburg – Die Hausratversicherung springt meist auch ein, wenn im Urlaub etwas gestohlen wird. Entscheidend dafür ist, dass es sich um einen Einbruch handelt. Dazu zählt etwa auch, wenn im Freibad ein Spind aufgebrochen wird, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

«Als Hausrat gilt auch im Urlaub alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen», so Boss. Das können etwa Notebooks oder die Golfausrüstung sein. Schließen Badende ihr Handy oder ihren Geldbeutel in einem Spind ein und dieser wird aufgebrochen, greift meist die sogenannte Außenversicherung.

Voraussetzung ist, dass die Wertsachen in einem abgeschlossenen Behältnis aufbewahrt wurden, sagt Christian Ponzel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und nicht der gesamte Familienschmuck gehöre in den Schwimmbadspind. Meist begrenze der Vertrag die Schadenshöhe.

Keine Chance auf Ersatz hat von vornherein, wer seine Wertsachen auf der Liegewiese nur unter dem Handtuch versteckt: Dies zählt als einfacher Diebstahl, den die Hausratversicherung grundsätzlich nicht abdeckt.

Im Falle eines Einbruchs sollten Betroffene umgehend die Polizei und dann ihren Versicherer informieren.

Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)

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