Glasfaseranschlüsse bei der Steuer absetzen

Berlin – Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung mit Glasfaseranschlüssen und schnellem Internet ausstatten, können die Kosten für den Anschluss steuerlich geltend machen.

Nutzt der Eigentümer seine Immobilie selbst, handelt es sich um absetzbare Handwerkerleistungen. «Der Vorteil: Mit dem Steuerbonus gibt es eventuell etwas Geld zurück», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dazu sollten die Kosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Das Finanzamt berücksichtigt dann 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Maximal gibt es 1200 Euro pro Jahr zurück. Materialkosten können nicht abgesetzt werden. Auf Nachfrage des Finanzamtes muss der Steuerzahler die Rechnung vorlegen und die Überweisung des Geldbetrages nachweisen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Ist das Haus vermietet, lassen sich die Kosten für den Glasfaseranschluss ebenfalls absetzen. Werden erstmals Anschlüsse verlegt, handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten, die im Rahmen der Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden.

Wird hingegen ein bereits vorhandener Anschluss ersetzt, können die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Das geht aus einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (BT-Drs. 18/13307).

Fotocredits: Rolf Vennenbernd
(dpa/tmn)

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