Gericht entscheidet: Mann wird in Türkei bestattet

München – Streiten sich Angehörige um die Bestattung eines Familienmitgliedes, ist der mutmaßliche Wunsch des Verstorbenen entscheidend. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München hervor.

Ausgehend von den Grundrechten der Menschenwürde müsse es einem Menschen grundsätzlich gestattet sein, über seine sterblichen Überreste selbst zu bestimmen.

Im vorliegenden Fall war die Sache allerdings nicht ganz einfach: Ein 60 Jahre alter Münchner war gestorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Seine Frau wollte ihn in ihrem Heimatort in der Türkei beerdigen lassen, weil sie selbst einmal dort bestattet sein möchte. Die Mutter des Toten verbot ihrer Schwiegertochter jedoch per einstweiliger Verfügung, den Leichnam in die Türkei zu überführen. Sie begründete das damit, ihr Sohn, der zu Lebzeiten nie in der Türkei war, habe im Familiengrab in München beigesetzt werden wollen.

Das Amtsgericht hob die einstweilige Verfügung auf und erlaubte der Witwe die Bestattung ihres Mannes in der Türkei. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass sich dies im Rahmen des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen bewegt. Den Töchtern seiner Ehefrau habe er beispielsweise gesagt, er wolle gemeinsam mit ihr bestattet werden.

«Dem Gericht ist bewusst, dass diese Entscheidung für die Mutter eine nur schwer zu ertragende Härte mit sich bringt», hieß es in dem Urteil. «Diese Gesichtspunkte sind bedauerlich, aber für die Entscheidungsfindung nicht erheblich. Es ging in diesem Verfahren ausschließlich darum, den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu ergründen.»

Fotocredits: Hendrik Schmidt
(dpa)

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