Geld und Recht

Neue 100- und 200-Euro-Scheine erhalten Porträtfenster

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Frankfurt/Main - Im Wettlauf mit Geldfälschern legen Europas Währungshüter nach: Auch die 100- und 200-Euro-Scheine sind inzwischen komplett überarbeitet und mit besseren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Nun präsentiert die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen Banknoten erstmals der Öffentlichkeit. Verbraucher müssen sich noch gedulden: Vom 28. Mai 2019 an können sie die neuen Scheine in Händen halten. Was ist anders an den neuen Scheinen? Sie sollen schwerer zu fälschen sein, weil die Währungshüter neue Sicherheitsmerkmale ausgetüftelt haben. Für den Hunderter und den Zweihunderter haben sich die Experten wieder etwas Neues ausgedacht: Auf der Vorderseite oben rechts gibt es ein «Satelliten-Hologramm». Dort ist der jeweilige Wert «100» bzw. «200» sehen. Um die Zahl bewegen sich

Jobcenter darf für Online-Bewerbung Cent-Betrag erstatten

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Stuttgart - Kosten für Bewerbungen per E-Mail darf das Jobcenter Arbeitssuchenden pauschal mit Kleinstbeträgen erstatten. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin. Er beruft sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart (Az.: S 25 AS 7039/14). Im konkreten Fall hatte ein Jobcenter 0,20 Euro pauschal pro Bewerbung gewährt. Ein Mann klagte dagegen. Aus seiner Sicht seien 2,50 Euro je Online-Bewerbung angemessen. Insgesamt forderte er von der Behörde 605 Euro. Er begründete das mit Kosten für den PC-Kauf, für Strom und für Internet. Das Gericht wies seine Klage ab. Demnach widerspreche es nicht dem Gesetz, wenn Kosten für Online-Bewerbungen nur pauschal oder sogar gar nicht erstattet werden. Die Ausgaben seien im Vergleich zu schriftlichen Bewerbu

Was hat sich nach der Krise für Privatanleger geändert?

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Düsseldorf - Am 15. September 2008 herrscht an der Wall Street Weltuntergangsstimmung. Die Kurse an der Börse brechen ein. Der Grund: Lehman Brothers, eine der größten Investmentbanken der Welt, muss Insolvenz anmelden. Es geht um Verluste in Milliardenhöhe. «Viele dachten bis dahin, das Risiko sei beherrschbar», erinnert sich Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). «Doch durch die enge Vernetzung im Finanzsystem hatten fast alle Banken mit verbrieften Immobilienkrediten gehandelt.» Im Zuge der US-Immobilienkrise wurden diese wertlos, Banken gingen pleite. «Das hatte es in diesem Ausmaß vorher nicht gegeben.» Die Pleite von Lehman löste eine schwere globale Krise aus. Sie traf nicht nur Großinvestoren weltweit, sondern auch rund 50 000 deutsche Privata

Ratgeber-Bestseller: Ernährungs-Docs neu in den Top 10

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München - Die Ernährungs-Docs aus der gleichnamigen Fernsehsendung widmen sich in ihrem vierten Buch «Die Ernährungs-Docs - Gute Verdauung» dem Darm und stellen Gerichte vor, die Beschwerden lindern können. Kurz nach der Veröffentlichung landen sie damit auf Platz neun der Ratgeber-Bestsellerliste. Den ersten Rang verteidigt weiterhin Stefanie Stahl mit «Das Kind in dir muss Heimat finden». Petra Brachts Ernährungsratgeber «Intervallfasten» klettert von der Vier auf die Zwei. Auf Platz drei hält sich «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» von Alexandra Reinwarth. Platz Titel Preis 1.(1.) Stahl, Stefanie: Das Kind in dir muss Heimat finden; Kailash Euro 14,99 2.(4.) Bracht, Petra: Intervallfasten; Gräfe und Unzer Euro 14,99 3.(3.) Reinwarth, Alexandra: A

Hartz-IV-Empfänger haben weiter zu wenig Geld für Strom

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Heidelberg - Hartz-IV-Empfänger werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox auch durch die geplante Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2019 nicht genug Geld für Strom bekommen. Bei einem Alleinlebenden mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden betrage die Lücke im Bundesdurchschnitt 50 Euro im Jahr, heißt es in der Verivox-Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Beziehe der Hartz-IV-Bezieher seinen Strom aus der teureren Grundversorgung fehlten ihm sogar 101 Euro. Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass in den Hartz-IV-Sätzen der Anteil für Strom nicht ausreicht. Die Betroffenen seien wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen, hatte eine Unters

Patientin muss Zahnarzt-Pfusch nicht bezahlen

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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Patienten bei Pfusch durch den Zahnarzt. Sie müssen keine Leistungen bezahlen, die so schlecht erbracht wurden, dass auch der Nachbehandler nichts mehr retten kann. Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. In dem betreffenden Fall hatte ein Zahnarzt der Frau acht Implantate gesetzt, ehe sie die Behandlung wegen Komplikationen abbrach. Für die Behandlung sollte sie ein Honorar von mehr als 34.000 Euro bezahlen. BGH hebt Urteil des Oberlandesgerichts Celle auf Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass dem Arzt trotz der missglückten Behandlung knapp 17.000 Euro zustehen - die Weiterverwendung der Leistungen sei für die Frau «jedenfalls eine Option». Das sieht der BGH anders. Ein Zahnarzt

Baukindergeld kann ab dem 18. September beantragt werden

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Berlin - Bürger können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Über zehn Jahre erhält eine Familie mit einem Kind damit einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern von 24.000 Euro, wie das Innenministerium vorrechnet. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zus

Anteil der Mehrwegflaschen sinkt auf neuen Tiefstand

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Berlin - Der Anteil von Mehrwegflaschen und anderer umweltfreundlicher Verpackungen für Getränke geht weiter zurück. Mit 44,2 Prozent sei 2016 ein neuer Tiefstand bei den pfandpflichtigen Getränken erreicht worden, teilte das Umweltbundesamt (UBA) mit. Das waren nochmals 1,3 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. Das Ziel sind eigentlich 80 Prozent. Das UBA hat die Getränkeabfüllung von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung auswerten lassen. 42,8 Prozent landen in Mehrwegflaschen, 1,4 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen, also Getränkekartons und bestimmte -beutel. Mehrweg-Glasflaschen hatten 2016 einen Marktanteil von 29,2 Prozent, Mehrweg-Kunststoffflaschen 13,6 Prozent. Der Anteil von Getränkekartons stieg auf 1,1 Prozent. Mit 52,2 Prozent werden aber di

Demenzkranke können Anspruch auf stationäre Reha haben

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Stuttgart - Auch bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung ist eine positive Prognose für eine stationäre Reha möglich. Sind die individuellen Reha-Ziele erreichbar, etwa das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen und Körper und Geist zu aktivieren, muss die Krankenkasse die Maßnahme zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 11 KR 1154/18) hervor. Der Fall: Eine 78-jährige Frau leidet an Alzheimer. Ihre Fachärzte beantragten eine stationäre Reha in einem auf Alzheimer-Patienten ausgerichteten Therapiezentrum. Dadurch könne der Krankheitsverlauf voraussichtlich günstig beeinflusst werden. Als Rehabilitationsziele nannten sie: körperliche und geistige Aktivierung und eine Hilfe zur teilweisen Selbsthilfe. Die Patientin sei auch rehabilitat

Zusatzversicherungen für Schüler sind überflüssig

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Stuttgart - In manchen Schulen werden Eltern Zusatzversicherungen für den Schutz ihrer Kinder angeboten. Davon raten die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Bund der Versicherten ab. Solche Schülerzusatzversicherungen seien überflüssig - vor allem, wenn die Familie bereits eine bedarfsgerechte Absicherung habe. Bei den Angeboten, die oftmals von Lehrern verbreitet werden, handelt es sich teils um sehr kostengünstige Policen, die bei Unfällen und in Haftpflicht-Fällen greifen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Allerdings wird die Zusatzversicherung nach Erfahrungen der Verbraucherschützer nur wenige Schäden überhaupt begleichen und dafür oft nur geringe Summen bezahlen. Die Verbraucherzentrale berichtet außerdem von Beschwerden