Lungenkranker hat Anspruch auf Zuschuss beim Autokauf
Mannheim/Berlin - Wer als Lungenkranker auf eine ständige Sauerstoffversorgung angewiesen ist, hat unter Umständen Anspruch auf Unterstützung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hervor (Az.: S 2 SO 2030/16).
Das Sozialamt muss etwa einen Zuschuss für den Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen, damit der Betroffene am sozialen Leben teilhaben kann und beispielsweise Verwandte besuchen kann. Über einen Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des
Deutschen Anwaltverein (DAV): Ein Mann, der Grundsicherung im Alter bezieht, braucht wegen einer schweren Lungenerkrankung ständig Flüssigsauerstoff. Dafür muss er ein mehrere Kilogramm schweres Sauerstoffgerät mit einem Sauerstofftank bei sich führen.
Nachdem sein Auto verschrottet werden musste, wollte er einen Ge