Geld und Recht

Kein Ersatz nach leichtsinnigem Kreditkarteneinsatz

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Frankfurt/Main - Wer besonders leichtsinnig mit seinen Geldkarten und den dazugehörigen Geheimnummern umgeht, darf nicht auf Ersatz seitens seiner Bank hoffen. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage eines Mannes zurück, der von seiner Hausbank über 2000 Euro zurückverlangt, die im Oktober 2017 unter korrekter Eingabe an Geldautomaten in Hamburg abgehoben worden waren (Az 30 C 4153/18). Der Mann hatte berichtet, dass er zuvor in einem Reeperbahn-Lokal zunächst mit seiner Kreditkarte und dann mit seiner Girocard hatte bezahlen wollen, wie das Gericht jetzt weiter mitteilte. Seine Geheimnummern habe er jeweils verdeckt eingegeben. In beiden Fällen habe die weibliche Bedienung erklärt, dass die Transaktion nicht geklappt habe und sich dann mehrere Minuten mit Karte und Eingabegerät entfer

Wenn der Arbeitgeber die Steuerberatung zahlt

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München - Arbeitgeber können vertraglich die Auszahlung eines bestimmten Nettolohns zusichern, unabhängig von Lohnsteuerklasse oder Sozialversicherungsbeitrag. Ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf Steuererstattungen hat, muss er sich Steuerberatungskosten des Arbeitgebers nicht als Lohn zurechnen lassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor (Az.: VI R 28/17), mit dem das Gericht seine bisherige Rechtsprechung aufgibt. Im Streitfall traten die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Steuererstattung an den Arbeitgeber ab. Dieser beauftragte eine Steuerberatungsgesellschaft mit der Erstellung der Einkommensteuererklärungen und übernahm die Kosten dafür. Nach Ansicht des Finanzamts war die Übernahme der Steuerberatungskosten zum Vorteil des Beschäft

So funktioniert Riestern in der Elternzeit

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Frankfurt/Main - Um staatliche Zulagen beim Riester-Vertrag zu erhalten, müssen Sparer einen Eigenbeitrag einzahlen. Im ersten Jahr der Elternzeit orientiert sich dieser am Vorjahreseinkommen: Wollen Eltern die volle Förderung erhalten, müssen sie im ersten Jahr der Elternzeit mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen - höchstens 2100 Euro pro Jahr. Darauf macht die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften aufmerksam. Da das Elterngeld bei der Berechnung des Eigenbeitrags keine Rolle spielt, ist der Sparanteil ab dem zweiten Jahr Elternzeit geringer. Dann müssen Sparer für die Zulagen nur noch 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag einzahlen. Als Zulage bekommen Sparer 175 Euro pro Jahr. Die Zulage für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wu

Viele junge Leute haben Lücken bei Finanzbildung

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Frankfurt/Main - Viele junge Leute in Deutschland haben laut einer Studie Wissenslücken bei Wirtschafts- und Finanzthemen. Die Mehrheit der Befragten könne Grundbegriffe wie Dax, Rendite und Liquidität nicht erklären, ergab eine Umfrage der Bank Comdirect. Für das Papier wurden 1600 Menschen zwischen 16 und 25 Jahren befragt. Zwar wüssten die allermeisten jungen Menschen, was sich hinter Zinsen oder Aktien verberge. Doch schon mehr als ein Drittel könne nicht erklären, was Inflation bedeute und gut 40 Prozent nicht, was ein Sparplan ist. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Studie berichtet. Dass viele junge Erwachsene Wörter, die zum Allgemeinwissen gehörten, nicht verstünden, zeige die Schwäche in der Finanzbildung, sagte Comdirect-Chef Arno Walter. Dabei seien

Vorsicht vor falschen Lotto-Verträgen

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Mainz - Der Telefonanruf kommt überraschend: An Lotto- oder Gewinnspielen hätte man teilgenommen, wird den Angerufenen erklärt. Diese seien allerdings kostenpflichtig und der Vertrag laufe ein Jahr. Wer sich bereit erkläre, drei Spiele zu bestätigen können den Vertrag vorzeitig beenden. Kostenpunkt für die drei Spiele: zwischen 70 und 90 Euro pro Monat. Mit dieser Masche versuchen derzeit unseriöse Anbieter, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Rat der Verbraucherschützer: Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen. Forderung zurückweisen Wer sich sicher ist, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben, kann die Forderung zurückweisen. Außerdem sollte der Anbieter aufgefordert werden nac

Kosten für Privatschule von der Steuer absetzen

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Berlin - Bezahlen Eltern ihrem Kind den Besuch einer Privatschule, können sie einen Teil des Betrags unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam. Was gilt: Höchstbetrag: 30 Prozent des gezahlten Schulgelds lassen sich als Sonderausgaben absetzen, maximal jedoch 5000 Euro pro Jahr und Kind. Auch wenn das Kind nur einige Monate die Schule besucht, kann man den vollen Betrag ausschöpfen. Voraussetzungen: Es muss sich um eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Einrichtung handeln, die zu einem anerkannten Abschluss führt. Besucht das Kind eine Privatschule in einem anderen EU-Land oder in Island, Norwegen und Liechtenstein, dann muss deren allgemein- oder berufsbildender Absc

Was gilt, wenn das Preisschild an der Ware nicht stimmt?

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Düsseldorf - Wer im Supermarkt oder in einem Laden einkauft, muss die Ware am Ende an der Kasse bezahlen. Doch welcher Preis gilt, wenn der dort angezeigte Betrag nicht mit der Angabe auf dem Preisschild übereinstimmt? Verbindlich sei die Summe an der Kasse, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn juristisch wird der Kaufvertrag an der Kasse geschlossen - und somit wird erst dort der Preis verbindlich vereinbart. Sind die Preisangaben im Laden und an der Kasse nicht identisch, sind Kunden jedoch nicht zum Kauf der Ware verpflichtet. Fällt einem Verbraucher der Unterschied erst später auf, etwa auf dem Parkplatz des Supermarktes, müssen sie auf Kulanz hoffen. Rechtlich kann es dann schwierig werden. Deshalb raten die Verbraucherschützer: Am besten bereits beim Scannen

Worauf Sie bei Dividendenaktien achten sollten

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Frankfurt/Main - Dividenden sind Ausschüttungen von Aktienunternehmen an Anleger. Sie können in schwierigen Zeiten als Puffer für Verlustrisiken dienen. Allerdings sollten Anleger nicht nur auf die Höhe der Ausschüttung achten. Vielmehr sollten sie auch die wirtschaftliche Lage des Aktienunternehmens genauer betrachten. Darauf macht die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften aufmerksam. Wichtige Fragen dazu: Woraus speist sich die Dividende - und wie zuverlässig zahlte das Unternehmen diese in der Vergangenheit? Laut Fondsverband kommen börsennotierte Aktien europäischer Unternehmen derzeit auf eine durchschnittliche Dividendenrendite von 3,7 Prozent (Stand: Ende August). Zum Vergleich: Die Rendite auf zehnjährige Bundesanleihen ist derzeit negativ - sie liegt nach Anga

Kosten bei der Riester-Rente in der Kritik

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Hamburg - Riester-Sparer werden in manchen Fällen doppelt zur Kasse gebeten. Laut einer Umfrage der Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg gaben 15 von 34 Versicherungsunternehmen an, bei zulagenbedingten Änderungen des Beitrags erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben. Die doppelte Berechnung belaste vor allem Riester-Sparer mit Kindern, kritisierte Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen. Verbraucher, die für laufende Verträge nach der Geburt des Nachwuchses Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag senken, werden demnach von einigen Versicherern noch einmal zur Kasse gebeten. Wenn sie nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag für die Riester-Rente wieder erhöhen, zahlten sie erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Das widerspreche d

Auch Kinder kassieren Zinsen

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Berlin - Den Kindern ein finanzielles Polster für später bereiten - oder Steuern sparen. Aus welchem Grund auch immer: Eltern können für ihre Kinder Geld anlegen. Wie bei Erwachsenen empfehlen sich dafür unterschiedliche Strategien. Wer mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite legt, trifft mit Festgeld- oder Kindergirokonten eine gute Wahl, so die Zeitschrift «Finanztest» (10/2019). Kinder bekommen weniger Zinsen Die Experten haben die Angebote verschiedener Banken verglichen und festgestellt: Bei Festgeldkonten speziell für Minderjährige gibt es niedrigere Zinsen als bei Konten für Erwachsene. Der beste Zins für Kinder sind 1,4 Prozent pro Jahr, bei einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Mindestanlage von 1000 Euro. Für auf fünf Jahre angelegtes Festgeld gibt es bis zu 1,2 Prozent p