Kein Ersatz nach leichtsinnigem Kreditkarteneinsatz
Frankfurt/Main - Wer besonders leichtsinnig mit seinen Geldkarten und den dazugehörigen Geheimnummern umgeht, darf nicht auf Ersatz seitens seiner Bank hoffen.
Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage eines Mannes zurück, der von seiner Hausbank über 2000 Euro zurückverlangt, die im Oktober 2017 unter korrekter Eingabe an Geldautomaten in Hamburg abgehoben worden waren (Az 30 C 4153/18).
Der Mann hatte berichtet, dass er zuvor in einem Reeperbahn-Lokal zunächst mit seiner Kreditkarte und dann mit seiner Girocard hatte bezahlen wollen, wie das Gericht jetzt weiter mitteilte. Seine Geheimnummern habe er jeweils verdeckt eingegeben.
In beiden Fällen habe die weibliche Bedienung erklärt, dass die Transaktion nicht geklappt habe und sich dann mehrere Minuten mit Karte und Eingabegerät entfer