Kosten von der Steuer absetzen
Neustadt/Weinstraße - Wenn Paare einen unerfüllten Kinderwunsch haben, gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Gängigen Optionen der künstlichen Befruchtung sind allerdings teuer.
Einen Teil der Ausgaben übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Kosten, die Paare für die künstliche Befruchtung selbst tragen müssen, können sie zudem steuerlich absetzen. Darauf macht der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) aufmerksam.
Außergewöhnliche Belastungen absetzbar
Paare können Ausgaben für die Behandlung, für Medikamente, für Fahrten zum Frauenarzt oder zur Kinderwunschklinik als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Im Steuerrecht zählt eine künstliche Befruchtung nämlich zu den Krankheitskosten.
Dies gilt für gängige Behandlungsmethoden