Geld und Recht

Kinderlose Frauen erhalten bis zu 102 Euro mehr Rente

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Berlin - Kinderlose Frauen bekommen einem Zeitungsbericht zufolge durchschnittlich bis zu 102 Euro mehr Altersrente als Mütter. Die reguläre Rente der Mütter sinke mit jedem zusätzlichen Kind, schreibt die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Demnach steigt die Altersversorgung erst ab fünf und mehr Kindern wieder - wegen der hohen Zahl der Kinderzuschläge. Kinderlose Frauen beziehen den Angaben zufolge im Schnitt derzeit 684 Euro netto Altersrente. Bei Müttern mit einem Kind seien es 671 Euro, bei zwei Kindern noch 618 Euro. Mütter mit drei Kindern bekämen sogar bloß 583 Euro netto, mit vier Kindern sinke die Rente nochmals leicht auf 582 Euro. Frauen mit fünf und mehr Kindern erhalten demnach durchschnittlich 633 Euro. Fotocredits: Patrick

Mehr Reiche und Superreiche: Ungleichheit wächst

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Zürich - Die Menschen in Deutschland werden dank des Immobilienbooms reicher. Das zeigt eine Studie. Das Durchschnittsvermögen pro Erwachsenem stieg in diesem Jahr gegen den weltweiten Trend um 2,8 Prozent auf 185 175 Dollar (rund 174 157 Euro). Diese Erkenntnis geht aus dem «Global Wealth Report» der Schweizer Großbank Crédit Suisse hervor. Deutschland verzeichnete damit nach Japan und den USA den drittstärksten Zuwachs. Vor allem die Zahl der Reichen und Superreichen stieg kräftig. Weltweit ging die Schere zwischen arm und reich weiter auseinander. Der Studie zufolge erhöhte sich die Zahl der Dollar-Millionäre in Deutschland von Mitte 2015 bis Mitte 2016 um 44 000 auf rund 1,6 Millionen. Bis 2021 dürfte sie um 30 Prozent auf rund 2,1 Millionen zulegen. Der Club der Superreichen, die ei

Widerruf eines Testaments per E-Mail nicht möglich

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Berlin - Wer ein Testaments erstellen will, muss eine Form einhalten. Das gilt auch für den Widerruf. Eine E-Mail reicht nicht aus, damit dieser wirksam ist. Über solch einen Beschluss des Kammergerichtes (KG) Berlin (Az.: 6 W 64/15) berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein. Der Erblasser verfasste im Januar 2010 ein handschriftliches Testament. Im März 2011 ersetzte er das alte Dokument durch ein neues. In beiden Testamenten hatte er die Testamentsvollstreckung angeordnet. Im Jahr 2012 bat der Erblasser darum, das Testament zu vernichten. Er habe zu diesem Zeitpunkt alle seine Immobilien bis auf eine veräußert. Der Testamentsvollstrecker kam der Bitte nach - für das Testament aus dem Januar 2010. Von dem anderen Testament aus dem März 2011 hatte er keine Ken

So funktioniert Rechtsberatung aus dem Netz

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Berlin - Stellen Sie sich vor, Ihnen wird unverhofft gekündigt. Wissen Sie, welche Rechte Sie haben? Oder Sie werden mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille von der Polizei angehalten. Wie hoch wird Ihr Bußgeld ausfallen? Wissen Sie nicht? So geht es vielen. Das hat auch Christopher Hahn beobachtet. «Oft wissen Verbraucher bei solchen Problemen gar nicht, was sie tun sollen», erklärt der Jurist. «Deshalb hört man sich zuerst im Freundeskreis um», weiß Hahn aus Erfahrung. «Und danach sucht man im Internet.» Genau da setzt Hahn mit seinem Internet-Portal FragRobin an: «Wir wollen den Prozess digitalisieren, wie sich Anwalt und Mandant finden.» Deswegen ist der Weg zum Rechtsanwalt auf der Seite denkbar einfach gestaltet: Der künftige Mandant wählt sein Rechtsgebiet aus - derzeit im An

Handwerkerkosten trotz Versicherungszahlung geltend machen

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Berlin - Steuerzahler sollten die Kosten für einen Handwerker auch dann in der Einkommensteuererklärung ansetzen, wenn die Versicherung den Schaden ausgeglichen hat. «Bisher gewährt die Finanzverwaltung den Handwerkerbonus in diesen Fällen zwar nicht», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Aber beim Bundesfinanzhof ist eine Beschwerde anhängig, auf die sich Betroffene stützen können.» Im Urteilsfall hatte der Steuerzahler in seiner Wohnung einen Wasserschaden erlitten, dessen Beseitigung gut 3200 Euro kostete. Die Versicherung ersetzte den Schaden. Gleichwohl machte der Kläger die Handwerkerkosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Er argumentierte, dass es sich bei der Versicherungszahlung quasi nur um eine alternative Finanzierungsart handele: Der Versicherte setze

Hartz IV nicht für Unterhaltsschulden heranziehen

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Celle - Auch wenn ein Hartz-IV-Empfänger seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, darf das Jugendamt nicht einen Teil seiner Bezüge pfänden. Das gilt selbst dann, wenn er als Aufstocker etwas hinzuverdient - also ein eigenes Einkommen hat. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gilt als «soziokulturelles Existenzminimum». Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (Az.: L 6 AS 1200/13), teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mit. Der Fall: Ein Hartz-IV-Empfänger sollte monatlich 50 Euro Unterhalt für seine 2005 geborene Tochter zahlen. Da er seiner Verpflichtung nicht nachkam, erhielt die Tochter Geld von der Kommune. Diese verlangte vom Jobcenter die «Abzweigung» des Unterhalts vom Arbeitslosenge

Widerruf eines Testaments per E-Mail nicht möglich

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Berlin - Wer ein Testaments erstellen will, muss eine bestimmte Form einhalten. Das gilt auch für den Widerruf. Eine E-Mail reicht nicht aus, damit dieser wirksam ist. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein berichtet über folgenden Beschluss des Kammergerichtes (KG) Berlin (Az.: 6 W 64/15): Der Erblasser verfasste im Januar 2010 ein handschriftliches Testament. Im März 2011 ersetzte er das alte Dokument durch ein neues. In beiden Testamenten hatte er die Testamentsvollstreckung angeordnet. Im Jahr 2012 bat der Erblasser darum, das Testament zu vernichten. Er habe zu diesem Zeitpunkt alle seine Immobilien bis auf eine veräußert. Der Testamentsvollstrecker kam der Bitte nach - für das Testament aus dem Januar 2010. Von dem anderen Testament aus dem März 2011 hatte er

Wertsachen im Bankschließfach mit Tageszeitung fotografieren

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Berlin - Gold, Schmuck, Fotos oder Dokumente: Banken dürfen nicht wissen, was genau Kunden in ihrem Schließfach aufbewahren. Verbraucher sollten den Inhalt allerdings genau dokumentieren. Das erleichtert im Schadensfall die Regulierung mit dem Versicherer - zum Beispiel, falls das Schließfach doch mal geknackt wird. Ideal für den Nachweis sind datierte Fotos, rät der Bundesverband deutscher Banken. Verbraucher können zum Beispiel eine Tageszeitung mit gut sichtbarem Datum neben die Wertsachen legen und dann alles fotografieren. Der Inhalt eines Bankschließfaches ist zwar nicht immer automatisch versichert. Bei einigen Hausratversicherungen ist er aber mit eingeschlossen. Schließfachnutzer sollten das vorab überprüfen. Fotocredits: Daniel Reinhardt (dpa/tmn)

2017 wird Strom wieder teurer

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Berlin - Ende der Verschnaufpause für Deutschlands Stromkunden: Nach einem Jahr praktisch ohne Steigerungen geht es für Millionen Haushalte beim Strompreis zum Jahresanfang 2017 wieder spürbar nach oben. Das ergaben bundesweite Vergleiche der Preisportale Check24 und Verivox. Die Stromkonzerne müssen Preiserhöhungen sechs Wochen vorher ankündigen. 208 Versorger - fast jeder vierte Anbieter - hätten bis zum Stichtag bereits Erhöhungen um durchschnittlich 3,5 Prozent angekündigt, sagte Check24-Geschäftsführer Energie Oliver Bohr. Das entspricht etwa 50 Euro im Jahr. Insgesamt rechne er für 2017 mit Strompreiserhöhungen um vier bis fünf Prozent. Das Portal Verivox kam sogar auf 250 Anbieter mit Erhöhungen zum Jahresbeginn um ebenfalls durchschnittlich 3,5 Prozent. Dabei halten sich die vier

Weihnachtsgeschenke aus dem Netz: Nicht immer Widerrufsrecht

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Kehl - Viele kaufen Weihnachtsgeschenke im Internet. Doch Vorsicht: Nicht für jede online bestellte Ware gilt ein Widerrufsrecht. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl aufmerksam. So sind Waren, die bei Privatpersonen gekauft werden, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das betrifft auch Produkte, die nach dem Wunsch des Kunden gefertigt wurden - wie zum Beispiel ein Fotoalbum mit Familienbildern. Gleiches gilt bei Konzerttickets und Hotelübernachtungen. DVDs oder CDs dürfen nur zurückgegeben werden, wenn sie nicht entsiegelt wurden. Für alle anderen online bestellten Waren gilt europaweit ein Widerrufsrecht. Das heißt: Käufer können die Ware ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken. Innerhalb der EU hat man 14 Tage dafür Zeit. Die Frist beginnt bei Erhal