Geld und Recht

Was darf ein Erbschein kosten?

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Düsseldorf - Ein Erbschein kostet Gerichtsgebühren. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Wer die Gebühren reduzieren will und sich auf wertmindernde Schulden im Nachlass beruft, muss diese eigenständig nachweisen, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Im verhandelten Fall ging es um ein Erbe, dessen Wert das Nachlassgericht auf rund 2,4 Millionen Euro festsetzte. Die Beteiligten des Erbscheinverfahrens trugen dagegen vor, dem Betrag stünden Schulden des Verstorbenen in Höhe von rund einer Million Euro gegenüber, die vom Nachlasswert abzuziehen seien. Die vorgelegten Belege reichten dem Gericht aber nicht aus. Daher wurden die Gerichtskosten nach dem unverminderten Wert festgelegt - und zwar zu Recht, wie das OLG entschied (Az.: 25 Wx 78/16). Die Kosten

Schufa-freie Kredite können in die Kostenfalle führen

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Erfurt - Verbraucher sollten sich auf Darlehen ohne Schufa-Prüfung nicht einlassen. Das rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Einige Anbieter werben im Internet damit, dass sie keine Informationen über die Rückzahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit bei der Schufa-Auskunft abfragen. Auf eine Kreditzusage müssten Verbraucher allerdings lange warten und riskierten zudem eine zusätzliche Kostenfalle. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klage derzeit gegen einen dieser Anbieter. Statt eines Darlehensangebotes erhalten Verbraucher laut den Verbraucherschützern eine Kreditkarte per Nachnahme, für die zusätzliche Kosten anfallen. Lehnen sie die Kreditkarte ab, erhalten sie Zahlungsaufforderungen von einem Anwalt. Fotocredits: Andrea Warnecke (dpa/tmn)

Kein Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheitssturz

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Celle - Bei einem Arbeitsunfall gilt für die Betroffenen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu können auch Unfälle gehören, die sich bei einer Betriebsfeier ereignen. Doch es gibt Grenzen. Ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnimmt und sich danach im betrunkenen Zustand verletzt, hat keinen Arbeitsunfall. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert über eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16/3 U 186/13). Der Fall: Der Feuerwehrmann hatte an einem Freundschaftswettkampf mit befreundeten Feuerwehren teilgenommen. Nach der offiziellen Siegerehrung reiste ein Teil der Teilnehmer ab, ein anderer hingegen blieb noch in geselliger Runde beisammen. Der Mann wurde am frühen Ab

«Bundesrepublik Discount»: Billig boomt in Deutschland

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Düsseldorf (dpa) - Eine Zeit lang schien es, als habe das Motto «Geiz ist geil» in Deutschland an Zauber verloren. Angesichts der guten Konjunktur zeigten sich die Bundesbürger spendabel. Doch war das vielleicht nur ein Strohfeuer. Die Deutschen kauften wieder öfter im Supermarkt ein und seltener beim Discounter. Sie gaben in Umfragen ganz generell zu Protokoll: Qualität sei ihnen wichtiger als der Preis. Doch das Branchenmagazin «Der Handel» urteilte kürzlich: «Geiz ist geiler denn je» und malte das Bild einer «Bundesrepublik Discount» an die Wand. Tatsächlich boomt billig in Deutschland wieder. Beispiel Lebensmittel: Lagen die Discounter 2016 beim Umsatzwachstum noch deutlich hinter den Supermärkten, so haben Aldi, Lidl und Co. in diesem Jahr wieder die Nase vorn. In den ersten fünf Mo

Starkregen und Orkan: Was sagen die Versicherungen?

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Hannover - Vollgelaufene Keller, anschwellende Flüsse, durchweichte Dämme: Starkregen wie in Niedersachsen, Berlin und anderen Regionen sorgen immer häufiger für Schäden und Schlagzeilen. Wie gehen die Versicherungen damit um, die schon 2011 in einer Klimastudie bis zum Ende des Jahrhunderts eine Verdoppelung, wenn nicht sogar Verdreifachung von Wetterextrema vorhergesagt haben? «In der Langzeitbetrachtung sehen wir, dass sich Jahre mit hohen Schäden und solche mit nur wenigen Schäden die Balance halten - auch wenn die Abstände dazwischen deutlich kürzer werden», sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), deren Präsident Alexander Erdland die Anpassung an den Klimawandel für das Gebot der Stunde hält. Niedersachsens Umweltministerium, das gerade

Online-Rechner: So verändert der Hinzuverdienst die Rente

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Berlin - Mit einem neuen Online-Rechner können Rentner überprüfen, wie sich ein Hinzuverdienst auf ihre Rente auswirkt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Der Hinzuverdienstrechner der Rentenversicherung fragt folgende Daten ab: erwarteter Hinzuverdienst, monatliche Rente und höchster Wert der sogenannten Entgeltpunkte in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn. Dieser Wert steht im Rentenbescheid. Wer sich für die Flexirente entschieden hat, muss allerdings einen anderen Rechner nutzen. Dieser erfragt zusätzlich eine prozentuale Angabe der Teilrente. Das Ergebnis zeigt, ob und auf welche Höhe die Rente durch den Hinzuverdienst gekürzt wird. Nach dem Flexirentengesetz dürfen Rentner jährlich 6300 Euro extra verdienen. Wer nur einen Teil seine

Riester-Vertrag in der Elternzeit weiterlaufen lassen

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Frankfurt/Main - Altersvorsorge ist auch für frischgebackene Eltern wichtig. Daher gilt: Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn auch während der bis zu dreijährigen Elternzeit durchhalten, rät die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften. Dann bekommen Eltern die jährliche Grundzulage von 154 Euro (175 Euro ab 2018) und die Kinderzulage von 300 Euro. Für bis Ende 2007 geborene Kinder gibt es 185 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Eltern im ersten Jahr der Elternzeit noch den Mindesteigenbetrag einzahlen. Der Haken dabei: Auch wenn die Einkünfte zu Beginn der Elternzeit gering sind oder ausfallen, müssen Eltern vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Grundzulage sowie Kinderzulagen werden abe

Was man bei steigender Inflation tun kann

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Wiesbaden - Die Inflationsrate in Deutschland ist wieder gesunken - den niedrigeren Energiepreisen sei Dank. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Jahresteuerungsrate im Mai bei 1,5 Prozent - nach 2,0 Prozent im April. Sparer und Anleger können trotzdem noch nicht aufatmen. Der Grund: Die Inflation schmälert ihre Erträge. «Das gab es früher auch schon», sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. «Nur da hat die Menschen eine hohe Inflationsrate nicht so gestört.» Denn heute kommt erschwerend hinzu: Die Zinsen sind historisch niedrig. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen bringt das Dilemma auf den Punkt: «Eine 100-prozentige Sicherheit der Geldanlagen bedeutet derzeit leider auch einen realen Kapitalverlust.» Aus Trotz gar nicht z

Schneller schuldenfrei: Das gelingt wenigen Verbrauchern

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Frankfurt/Main - Die Erwartungen waren groß vor drei Jahren: Verbraucher sollten nach einer Pleite schneller wieder durchstarten können. Die Zwischenbilanz der Insolvenzrechtsreform fällt bescheiden aus. «Es bleibt bei unserer Einschätzung, dass nur wenige Verbraucher von der Reform profitieren», sagt Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ähnlich sieht das Insolvenzrechtsexperte Christoph Niering: «In der breiten Masse hat die Reform nicht viel gebracht, Menschen schneller zu entschulden.» Einen rascheren Ausweg aus der Schuldenfalle ermöglicht die Reform vor allem Betroffenen, denen Verwandte oder Freunde finanziell unter die Arme greifen. Zahlungsunfähige Verbraucher können seit 1. Juli 2014 ihre Schulden rascher loswerden. Bereits nach drei Jahren statt nach

Grundbuch einsehen: So erhalten Interessenten Auskunft

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Berlin - Grundbücher informieren über einen Immobilienbesitz. Sie werden in der Regel bei den Amtsgerichten geführt. Diese lassen aber nicht jeden in die Bücher schauen. Welches Grundbuchamt für eine Immobilie zuständig ist, können Verbraucher auch über das Justizportal des Bundes und der Länder herausfinden. Doch Einsicht ins Grundbuch bekommt längst nicht jeder. Denn dafür ist ein berechtigtes Interesse nötig, wie die Bundesnotarkammer in Berlin erklärt. Das kann zum Beispiel eine Kaufabsicht sein. Ein Interessent muss seine ernsthafte Absicht im Zweifel mit einer Vollmacht des Eigentümers belegen können. So soll verhindert werden, dass Immobilienbesitzer ohne ihr Wissen ausgeforscht werden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim können aber auch Mieter ein berechtigtes