Was darf ein Erbschein kosten?
Düsseldorf - Ein Erbschein kostet Gerichtsgebühren. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Wer die Gebühren reduzieren will und sich auf wertmindernde Schulden im Nachlass beruft, muss diese eigenständig nachweisen, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden.
Im verhandelten Fall ging es um ein Erbe, dessen Wert das Nachlassgericht auf rund 2,4 Millionen Euro festsetzte. Die Beteiligten des Erbscheinverfahrens trugen dagegen vor, dem Betrag stünden Schulden des Verstorbenen in Höhe von rund einer Million Euro gegenüber, die vom Nachlasswert abzuziehen seien. Die vorgelegten Belege reichten dem Gericht aber nicht aus. Daher wurden die Gerichtskosten nach dem unverminderten Wert festgelegt - und zwar zu Recht, wie das OLG entschied (Az.: 25 Wx 78/16).
Die Kosten