Geld und Recht

Gericht weist Klage gegen Höhe von Steuerzinsen ab

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Münster - Der geltende Zinssatz von 6 Prozent für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaares aus Witten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von 6 Prozent. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch. Nach Berechnungen ihres Anwaltes müsste er in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber 4 Prozent liegen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert und bewusst bei 6 Prozent liege (Az.: 10 K

Fahrtenbuch von Dienstwagen sorgfältig führen

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Berlin - Wer ein Fahrtenbuch für seinen Dienstwagen führt, muss sich an strenge Vorgaben halten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und stattdessen die Privatnutzung des Firmenwagens pauschal nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel abrechnet. Bei dienstlichen Fahrten müssen das Datum der Fahrt sowie der Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt festgehalten werden. Auch das Reiseziel und Reisezweck, das heißt die genaue Zieladresse mit Straße und Hausnummer, müssen festgehalten werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Gleiches gilt für die aufgesuchten Geschäftspartner, deren vollständiger Name angegeben werden muss. Kann keine konkrete Person genannt werden, ist die aufgesuchte Behörde, Filiale oder Baustelle genau zu be

Geborgtes Geld kann Hartz-IV-Empfängern Probleme bereiten

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Celle - Wenn sich ein Hartz-IV-Empfänger von Angehörigen größere Summen Geld borgt, sollte er einen Darlehensvertrag mit Angaben zu Vertragslaufzeit, Zinsen und Rückzahlungspflichten abschließen. Wenn kein Vertrag vorliegt, droht ihm der Vorwurf von Scheingeschäften und der Verlust der Hilfszahlungen. Im konkreten Fall ging es um eine Klempnerfamilie, die ergänzend Hartz IV bezog. Der Vater hatte mit seiner Mutter, einer Mitinhaberin des Betriebs, eine Regelung getroffen, nach der er nach Bedarf zinslos Geld von ihr abrufen konnte. Die Tilgung sollte nach Leistungsfähigkeit und ohne verbindliche Termine erfolgen. Binnen vier Jahren erhielt der Sohn von seiner Mutter 58 000 Euro und zahlte 29 000 Euro zurück. Das Jobcenter bewertete dies als verdeckte Schenkung und verneinte eine Hilfsbed

BFH: Scheidungskosten nicht steuerlich absetzbar

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München (dpa/tmn) - Wer sich scheiden lässt, kann die Kosten für einen damit verbundenen Rechtsstreit nicht von der Steuer absetzen. Diese Ausgaben gelten nicht als außergewöhnliche Belastung, entschied der Bundesfinanzhof in München in einem am Mittwoch (16. August) veröffentlichten Urteil. Grund für diese Entscheidung ist eine Gesetzesänderung: Seit 2013 sollen Finanzämter Prozesskosten nur noch in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Belastungen anerkennen. Seit der Neuregelung lassen sich Kosten nur geltend machen, wenn der Steuerpflichtige ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr im üblichen Rahmen befriedigen zu können. Die Klägerin berief sich genau auf diese Ausnahmeregelung und machte in ihrer Eink

Wie Sammler mit kunstvollen Fotos Geld verdienen

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Köln - Es müssen nicht immer Aktien, Fondssparpläne oder kapitalbildende Versicherungen sein. Wer Geld anlegen will, kann auch in Fotokunst investieren. Großformatige Werke sind nicht nur eine Zierde für die Wohnzimmerwand. Auch finanziell kann sich das lohnen - denn mitunter haben die Bilder einen kräftigen Wertzuwachs. Bei einem Wiederverkauf können dann stolze Preise erzielt werden. Ein Beispiel ist eine Arbeit des Düsseldorfer Fotokünstlers Thomas Struth. Bei einer Auktion wurde für sein 114 mal 90 Zentimeter großes Werk «Distillation Column, Gladbeck» aus dem Jahre 2009 ein Schätzpreis von 6000 bis 8000 Euro angesetzt. «Der Zuschlagspreis lag dann bei der Auktion im Jahr 2016 bei 13 000 Euro», sagt Martina Dellmann vom Auktionshaus Van Ham in Köln. «13h 18m/-60º» lautet der Titel e

Mit dem Geld der Masse: Spenden sammeln per Crowdfunding

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Leipzig - «Uns war relativ klar, dass wir nicht zur Bank gehen brauchen», erzählt Christian Bollert. Er ist Geschäftsführer bei Detektor.fm, einem Radiosender in Leipzig. «Wir wollten eine moderierte Vormittagssendung machen», erklärt er. Und dafür brauchte es Geld, das der Sender nicht hatte. «Wir haben uns gedacht: Lass uns doch die Hörer fragen, ob die das gut finden - und bereit sind, dafür etwas zu zahlen.» Die Hörer fanden es gut. Und finanzierten Detektor.fm per Crowdfunding die neue Vormittagssendung. Bei dieser Art des Geldsammelns gibt die Crowd, also eine Gruppe von Menschen, Geld für ein Projekt. Vorgestellt wird diese meist auf Plattformen im Internet, zum Beispiel Seedmatch, Startnext oder Indiegogo. Detektor.fm sammelte über Visionbakery.de, wo das Crowdfunding nun oft

Privatschule absetzen: Medizinische Gründe nachweisen

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Düsseldorf - Eltern, deren Kinder eine Privatschule besuchen, können die Schulgebühren als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Die Bedingung: Der Schulbesuch dient einer speziellen Heilbehandlung, die unter Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals durchgeführt wird. «Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten ist, dass die Notwendigkeit der Schulunterbringung vorab durch einen Amtsarzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bescheinigt wird», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. In dem Fall machte ein Ehepaar Schulgeldzahlungen für die vom Sohn und der Tochter besuchten Privatschulen als außergewöhnliche Belastungen geltend. Als Begründung führten die Eltern an, dass der Besuch wegen krankheitsbedingter Gründe notwendig sei. So leide die Tochter an

Erbschaft ausgeschlagen: Entscheidung kann anfechtbar

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Frankfurt/Main - Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Stellt sich später aber heraus, dass das Erbe aus einem falschen Grund ausgeschlagen wurde, kann diese Entscheidung angefochten werden. Allerdings muss der Irrtum maßgeblich sein. In dem Fall war der Erblasser verheiratet und hatte mit seiner Ehefrau einen Sohn. Er hinterließ außerdem einen Bruder. Der Sohn schlug sein gesetzliches Erbe in dem Glauben aus, dass seine Mutter seinen Erbanteil erhalten wird. Der Bruder des Erblassers beanspruchte diesen jedoch. Daraufhin wollte der Sohn seine Ausschlagungserklärung anfechten. Mit Erfolg: Die Ausschlagung wurde rückgängig gemacht. Anfechten könne der Sohn, weil er sich über etwas geirrt hat, das das Gesetz als maßgeblich ansieht, erklärte das

Miete mindern – So kommen Mieter zu ihrem Recht

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Berlin - Grundsätzlich gilt: Mängel in der Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung. Möglich ist eine Kürzung immer dann, wenn die Wohnung nicht so genutzt werden kann, wie der Mieter es nach dem Mietvertrag erwarten darf, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Häufige Gründe für Mietminderungen sind undichte Fenster, kaputte Heizung, Schimmel in der Wohnung oder Krach von Nachbarn und Baulärm. So geht es: - Mängel melden: Vor der Minderung muss der Eigentümer über den Mangel informiert werden. Und der Vermieter muss die Möglichkeit haben, den Fehler zu beheben. Das Melden kann telefonisch passieren, per E-Mail oder Brief. Sicher sind Fax oder Einwurf-Einschreiben - hier kann der Vermieter vor Gericht nicht behaupten, er habe von dem Mangel nichts gewusst. Für die Mängelbesei

Brustkrebspatientin hat Anspruch auf neuartige Chemotherapie

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Dresden/Berlin - Eine schon länger an Brustkrebs erkrankte Patientin hat Anspruch auf die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie. Selbst wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen wird, muss die Krankenkasse die Behandlung bezahlen. Der Fall: Die Patientin erkrankte 2008 an einer aggressiven Form von Brustkrebs. Nach einer Operation wurde sie mit Chemotherapie und Bestrahlung behandelt. Es bildeten sich dennoch immer wieder Metastasen. Ihr Arzt schlug 2017 die Behandlung mit einem neuartigen Chemotherapie-Präparat vor. Die gesetzliche Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten ab. Das Medikament sei zwar seit 2013 in Europa zugelassen. Die Zulassung beschränke sich aber auf Fälle, in denen noch keine vergleichbare Behandlung stattgefunden habe.