Gericht weist Klage gegen Höhe von Steuerzinsen ab
Münster - Der geltende Zinssatz von 6 Prozent für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaares aus Witten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von 6 Prozent. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch. Nach Berechnungen ihres Anwaltes müsste er in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber 4 Prozent liegen.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert und bewusst bei 6 Prozent liege (Az.: 10 K