Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar
Berlin - Spenden an gemeinnützige Organisationen können steuerlich abgesetzt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Spenden an politische Parteien. Allerdings gelten hier Besonderheiten, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen werden zunächst zur Hälfte direkt auf die Steuerschuld angerechnet. Der Steuervorteil gilt jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 1650 Euro im Jahr. Dies führt also zu einer Steuerersparnis von jeweils 825 Euro zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verdoppeln sich diese Beträge.
Wer mehr gibt, kann weitere 1650 Euro wie bei den übrigen Spenden als Sonde