Verletzung bei Betriebsturnier ist kein Arbeitsunfall
Kassel - Bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung genießt man den gesetzlichen Unfallschutz. Können an der Veranstaltung auch nicht dem Unternehmen angehörende Personen teilnehmen, spricht dies aber gegen eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.
Das bedeutet: Bei einem Unfall während eines vom Unternehmen unterstützten Fußballturniers liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn auch andere Personen teilnehmen können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 12/15 R), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Der Fall: Ein Bankkaufmann nahm als aktiver Spieler an einem Fußballturnier teil, das seine Bank ausgerichtet hatte. Das Turnier fand im Rahmen einer mehrtägigen unternehmensweiten Veranstaltung statt. Ohne