Geld und Recht

Verletzung bei Betriebsturnier ist kein Arbeitsunfall

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Kassel - Bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung genießt man den gesetzlichen Unfallschutz. Können an der Veranstaltung auch nicht dem Unternehmen angehörende Personen teilnehmen, spricht dies aber gegen eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Das bedeutet: Bei einem Unfall während eines vom Unternehmen unterstützten Fußballturniers liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn auch andere Personen teilnehmen können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 12/15 R), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt. Der Fall: Ein Bankkaufmann nahm als aktiver Spieler an einem Fußballturnier teil, das seine Bank ausgerichtet hatte. Das Turnier fand im Rahmen einer mehrtägigen unternehmensweiten Veranstaltung statt. Ohne

Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt auf 50 Euro

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Berlin - Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro. Dies gilt, wenn sie die Karte oder ihr Online-Konto nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hier haften Kunden auch künftig weiterhin unbeschränkt. Hotels oder Autovermietungen reservieren bei Buchung oft einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann darf die Bank diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend sperren. Die Änderungen sind Teil europaweit einheitlicher Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem

Weihnachtsgeschenke kaufen die Deutschen lieber im Laden

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Düsseldorf - Die Bundesbürger kaufen ihre Weihnachtsgeschenke nach wie vor lieber im Laden als im Internet. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Unternehmensberatung EY hervor. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben dabei an, die Präsente mit Vorliebe ganz klassisch im Fachgeschäft oder im Warenhaus zu besorgen. Nur jeder achte bevorzugte den Online-Einkauf. Allerdings gab es durchaus Unterschiede: Vor allem jüngere Verbraucher bis 35 Jahre zeigten sich überdurchschnittlich oft geneigt, sich den stressigen Besuch in überfüllten Innenstädten zu ersparen und im Internet zu shoppen. Mittelfristig erwarten die Unternehmensberater deshalb allein aufgrund der demografischen Entwicklung «eine spürbare Verschiebung der Einkaufsaktivitäten in Richtung Internet». Für den Einkaufsbumme

Nachträge im Testament auch ohne Unterschrift möglich

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Berlin - Handschriftliche Ergänzungen im Testament können auch wirksam ein, ohne dass sie jeweils einzeln unterschrieben wurden. Entscheidend dafür ist, dass der Erblasser eventuelle spätere Änderungen des Testaments in der Testamentsurkunde angekündigt hat. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor (Az.: 6 W 97/16), über den die Zeitschrift «NJW-Spezial» (Heft 21, 2017) berichtet. Dann kann auch ein unterschriebener, pauschaler Vermerk zu nachträglich vorgenommenen Änderungen am oberen Rand des Testaments ausreichen, um diese erkennbar zu decken. In dem Fall ging es um den Nachlass einer Frau. Sie hatte am oberen Rand ihres Testaments mit Datum vermerkt, dass sie nachträglich Änderungen und Streichungen vorgenommen hat. Die einzelnen Änderungen hatte die Dame dann n

Immobilien können in Etappen verschenkt werden

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Berlin - Bei der Weitergabe von Immobilien ist das Vererben nicht immer die beste Lösung. Denn die unterschiedlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer können zur Steuerfalle werden, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 11/2017). Denn bei den Freibeträgen gilt: Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Betrag. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500 000 Euro, Kinder von 400 000 Euro. Für Unverheiratete liegt der Freibetrag dagegen bei 20 000 Euro. Um in solchen Fällen Steuern zu sparen, kann eine Schenkung helfen. Der Grund: Im Gegensatz zur Erbschaft dürfen die persönlichen Freibeträge des Beschenkten alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Und Immobilien könnten in Etappen verschenkt werden, zum Beispiel zu

Anschlussfinanzierung: Bank prüft erneut Kreditwürdigkeit

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Frankfurt/Main - Bei der Anschlussfinanzierung von Immobilien prüfen Banken mittlerweile oft erneut die Kreditwürdigkeit der Kunden. Dabei berufen sich die Institute meist auf die gesetzlich verankerte Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Durch die Kreditwürdigkeitsprüfung stellt die Bank vor Kreditvergabe fest, dass beim Kreditnehmer keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlung bestehen. In der Vergangenheit wurde beim Anschlussvertrag eher selten ein Selbstauskunftsbogen verschickt. Wenn der Wert der Immobilie stimmte, war die Anschlussfinanzierung meist kein Problem, erklären die Verbraucherschützer. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben entscheiden die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darüber, ob ein Kredit gewährt wird. Dah

Günstiger Energieanbieter gefunden – So klappt der Wechsel

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Hannover - Ob Strom oder Gas - wer einen neuen Anbieter mit einem passenden Tarif gefunden, muss seinen bestehenden Vertrag zunächst kündigen. Dabei gilt in der Regel eine Kündigungsfrist: Bei dem Grundversorger beträgt sie oft nur zwei Wochen. Wer schon einmal gewechselt hat, muss in seinen Unterlagen nachsehen, wie lange die Kündigungsfrist ist. Anders, wenn sich die Preise ändern: Erhöht ein Versorger die Preise, haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Darauf müssen Anbieter sechs Wochen vor der geplanten Preisänderung schriftlich hinweisen. Wer sich für einen neuen Stromanbieter entschieden hat, kann entweder direkt über ein Vergleichsportal wechseln, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin auf ihrer Homepage. Oder er fordert die entsprechenden Vertragsunterlagen vo

Restschuldversicherung macht Kredit teuer

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Berlin - Arbeitslosigkeit oder Tod von Angehörigen: Solche Schicksalsschläge wirbeln das Leben durcheinander. Wer dann noch Kredite abbezahlt, gerät schnell in finanzielle Not. Die Lösung: eine Restschuldversicherung. Doch eine solche Police kann zu einer sehr teuren Falle werden. Restschuldversicherungen sind eine Form der Risikolebensversicherung. Mit ihr sichern Verbraucher die Rückzahlung eines Kredites ab, falls sie vorher versterben. Häufig werden Zusatzversicherungen angeboten, um weitere Risiken wie Arbeitslosigkeit abzusichern. Nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist eine solche Police daher für Kunden ein sinnvolles Instrument. Sie ist «ein wesentlicher Baustein zum Schutz der Verbraucher und ihrer Angehörigen», erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken u

Steuerfreie Privatfahrten mit BahnCard vom Arbeitgeber

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Berlin - Grundsätzlich gilt: Bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine BahnCard, die sie auch für private Zugfahrten nutzen dürfen, ist das ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. «Dies können Steuerzahler aber vermeiden, wenn sie die geplanten Dienstfahrten vorab überschlagen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Steuerfrei bleibt die Überlassung der BahnCard nämlich, wenn der Arbeitgeber durch deren Einsatz für Dienstfahrten mindestens so viel spart, wie die BahnCard gekostet hat. «Dann liegt ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse vor», erläutert Klocke. Das hat zur Folge, dass kein zu versteuernder geldwerter Vorteil entsteht. Der Arbeitnehmer kann die BahnCard neben den Dienstfahrten so oft privat nutzen, wie er möchte. Lohnsteuern muss er nicht za

Wann sich ein Schlichtungsverfahren lohnt

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Berlin - Extra für den Urlaub war ein geräumiger Koffer gekauft worden. Doch nach dem Rückflug trauten die Besitzer kaum ihren Augen: Das hochwertige Reiseutensil, das am Flughafen übers Gepäckband rollte, war völlig zerbeult. Mit der Fluggesellschaft gab es aber keine Einigung. Wer in einem solchen Fall nicht vor Gericht ziehen will, kann eine Verbraucherschlichtungsstelle einschalten. Im vorliegenden Fall ist die söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin die richtige Anlaufstelle. Sie schlichtet bei allen Streitigkeiten, die sich bei Reisen mit Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff zwischen Verkehrsunternehmen und Reisenden ergeben. Neben der söp gibt es in Deutschland 21 weitere Verbraucherschlichtungsstellen. Darauf weist eine Sprecherin des Bundesministeriums