Kind ruft 0900-Nummer an: Eltern müssen nicht immer haften
Kiel - Wenn ein Kind eine 0900-Nummer anruft, müssen die Eltern für die Kosten unter Umständen nicht haften. Entscheidend ist, ob das Kind direkt durch den Anruf eine kostenpflichtige Dienstleistung wie Telefon-Sex in Anspruch nimmt oder nur eine Bestellung etwa für Spielfiguren aufgibt.
Ruft das Kind also eine Sex-Hotline an, kann es gut sein, dass die Eltern für die Gebühren geradestehen müssen. Denn bei der kostenpflichtigen Hotline erhält der Minderjährige direkt eine Gegenleistung, die innerhalb des Telefonats erbracht wird, so die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein in Kiel.
Anders sieht es aus, wenn das Kind ohne Kenntnis der Eltern einen Zahlungsdienstleister kontaktiert. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil, auf das sich die Rechtsanwaltskammer bezieht (Az.: II