Geld und Recht

Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen – Kursgewinne mitnehmen

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Berlin - Kapitaleinkünfte müssen grundsätzlich versteuert werden. Allerdings kann jeder Steuerpflichtige Gewinne und Erträge bis zu einem Betrag von 801 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro im Jahr. «Kapitalanleger sollten überprüfen, ob sie den Betrag schon ausgeschöpft haben», rät Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Falls nicht, kann es sinnvoll sein, Aktien aus dem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen. Bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags wären diese dann steuerfrei. Die Wertpapiere müssen dann nicht aufgegeben werden, denn nach dem Verkauf dürfen die Papiere anschließend wieder zurückgekauft werden. Nach Ansicht des Bundesfin

Winterdienst und Co.: Wie das Finanzamt im Haushalt hilft

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Berlin - Nicht jeder kann oder will Schnee schippen - und das mehrmals am Tag. Aber es gibt Studenten, Nebenjobber oder professionelle Anbieter, die für einen den Winterdienst verrichten. Gegen Entgelt natürlich. Das Gute: Die Kosten hierfür kann man gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Wer Dritte im Umfeld von Haus und Garten beschäftigt, kann dies in seiner Steuererklärung auf Seite drei des Mantelbogens angeben. «Die Beträge werden von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Deutschland in Berlin. Möglich ist laut Klocke ein Abzug von bis zu 5710 Euro pro Jahr für Haushaltshilfen, Minijobber oder Handwerker. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten zum Beispiel Wohnungsreinigung, Gartenpflege sowie Betreuung u

Steuererklärung bis Jahresende abgeben

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Berlin - Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte ohne sonstige Einkünfte oder Arbeitnehmer-Paare mit der Steuerklasse IV/IV sind von der Abgabepflicht in der Regel befreit. Sie können jedoch freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Das Gesetz räumt Steuerzahlern in diesem Fall vier Jahre für die Abgabe der Erklärung ein. Danach wird die freiwillige Einkommensteuererklärung vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Die Erklärung für das Jahr 2013 muss daher grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2017 beim Finanzamt eingereicht werden. Wichtig hierbei zu beachten: Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen So

Krankenkasse muss Anlegen eines Stützkorsetts bezahlen

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Celle - Das Anlegen eines Stützkorsetts ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die gesondert vergütet werden muss. Weil es sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse handelt, muss die Krankenkasse zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über folgende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 62/17): Eine 87-jährige Frau leidet an einer Verformung der Wirbelsäule und an fortschreitender Osteoporose. Dafür hatte ihr der behandelnde Arzt ein Stützkorsett verordnet, das die Krankenkasse auch bezahlte. Da die Frau das Korsett wegen Schwindel und einer Motorikschwäche nicht eigenständig an- und auszuziehen konnte, verordnete der Arzt häusliche Krankenpflege. Die Krankenkasse lehnte die K

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar

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Essen - Der Fall sorgte für Aufsehen: Ein hilfloser Rentner liegt vor einem Geldautomaten in einer Bankfiliale. Insgesamt vier Kunden lassen ihn links liegen, er stirbt später. Die Folgen für die Passanten: Sie werden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt. Der Rentner sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, heißt es in Urteilsbegründung. Was genau unter unterlassener Hilfeleistung zu verstehen ist, regelt Paragraf 323c Strafgesetzbuch. Dort heißt es in Absatz eins: «Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe b

Bitcoin-Boom: Was steckt hinter der Digitalwährung

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Berlin - Die Digitalwährung Bitcoin nimmt immer mehr Fahrt auf. Jetzt klettert der Kurs schon Richtung in Richtung der Marke von 10 000 US-Dollar. Viele Finanzexperten bleiben dennoch skeptisch. Wichtige Fragen und Antworten zu der umstrittenen Digitalwährung. Was genau ist Bitcoin? Bitcoin ist eine digitale Währung, die seit 2009 in Umlauf ist. Im Gegensatz zu etablierten Währungen wie Euro oder Dollar werden Bitcoins nicht als Münzen geprägt oder auf Scheinen gedruckt beziehungsweise von Zentralbanken erzeugt, sondern dezentral von vielen Menschen rund um den Globus mit Computern errechnet. Man kann Bitcoins aber auch mit herkömmlichen Währungen kaufen. Das virtuelle Geld soll einen Zahlungsverkehr ermöglichen, der unabhängig von Regierungen und Banken funktioniert. Dabei können Transa

Trotz Mehrfachversicherung: Schaden wird nur einmal ersetzt

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Oldenburg - Bei einer Mehrfachversicherung haben Verbraucher keinen Anspruch auf doppelte Auszahlung der Versicherungsprämie. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 5 U 18/17), wie die «Neue juristische Wochenschrift» berichtet. Schlimmer noch: Wurden zwei Verträge geschlossen, um bewusst mehrfach abzurechnen, können die Verträge nichtig sein und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. In dem verhandelten Fall hatte ein Versicherter nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40 000 Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil eine Mehrfachversicherung vorliegt. Der Versicherte habe zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen und dies bei Abschluss des Versicherungsvertrages bewusst wahrheitswidrig verneint. Der Ve

Zeit für die Steuer: Am 1. Advent Bilanz ziehen

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Berlin - Egal ob es um Freibeträge, Freigrenzen oder Höchstbeträge geht - für viele steuerliche Regelungen gilt das Jahresprinzip. Das heißt: Silvester ist ein entscheidender Termin, heißt es im Ratgeber «Steuererklärung 2017/2018 - Arbeitnehmer, Beamte» der Stiftung Warentest. Alles, was bis zum 31. Dezember um 00.00 Uhr an Einnahmen und Ausgaben geflossen ist, zählt zum abgelaufenen Jahr, alles was danach fließt, wirkt sich im kommenden Jahr aus. Der 1. Advent ist für Steuerzahler daher ein guter Termin, um Bilanz zu ziehen. Der Grund: Bis zu diesem Zeitpunkt können die Ausgaben des Jahres schon gut überblickt und auch die anstehenden Ausgaben und Einnahmen im neuen Jahr schon abgeschätzt werden. Bis Silvester bleibt in der Regel genug Zeit, um die Kosten noch zu optimieren. Fotocredi

Weihnachtsmarkt: So schützt man sich vor Taschendieben

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Bremen - Auf Weihnachtsmärkten haben Taschendiebe oft leichtes Spiel. Gerade in langen Schlangen an den Marktbuden ist es für Diebe einfach, an Wertsachen zu kommen. Gute Nachricht für Verbraucher: Gehen sie mit ihrer Girocard und Geheimzahl sorgfältig um, erstatten Banken und Sparkassen in der Regel unberechtigte Abbuchungen, falls die Karte missbräuchlich eingesetzt wird, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Weitere Haftungsbedingungen sind in den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute festgelegt. Besucher sollten nur so viel Bargeld auf den Weihnachtsmarkt mitnehmen, wie sie tatsächlich benötigen. Bargeld, Girocard und Kreditkarte verteilen sie außerdem besser in verschlossenen Innentaschen der Kleidung. Sinnvoll kann auch ein Geldgürtel oder Brustbeutel sein. Wurde d

Charts der Ratgeberbücher: Thermomix-Rezepte auf Platz zwei

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München - Neu dabei und sofort unter den Top-Drei der Ratgeber-Bestsellerliste sind die Bloggerinnen Manuela und Joelle Herzfeld. Mit ihrem Thermomix-Rezeptbuch «Unsere Lieblingsrezepte: Vier Hände, zwei Herzen, ein Thermomix» gelingt dem Mutter-Tochter-Gespann der direkte Neueinstieg auf dem zweiten Platz. Weiterhin erfolgreich an der Spitze: Rolf Dobelli mit «Die Kunst des guten Lebens». «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» von Alexandra Reinwarth fällt vom zweiten auf den dritten Rang. Platz Titel Preis 1. (1.) Dobelli, Rolf: Die Kunst des guten Lebens, Piper 20,00 Euro 2. (NEU) Herzfeld, Manuela; Herzfeld, Joelle: Unsere Lieblingsrezepte: Vier Hände, zwei Herzen, ein Thermomix, Edition Lempertz 19,99 Euro 3. (2.) Reinwarth, Alexandra: Am Arsch vor