Wie man nicht auf Betrüger beim Haustürgeschäft reinfällt
Saarbrücken/Rostock - Wer an seiner Haustür einen Vertrag abschließt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können Verbraucher gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Laut dem saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz versuchen manche Verkäufer jedoch, dieses Recht mit einfachen Mitteln auszuhebeln.
Das Ministerium warnt Hausbesitzer aktuell vor bestimmten Verkäufern von Wintergärten. Deren Masche sei es, dass der Verkäufer mehrmals zu Besuch kommt. Zunächst führe er ein scheinbar unverbindliches Gespräch mit dem Hausbesitzer, in dem er einen erheblichen Preisnachlass in Aussicht stellt.
Im Gegenzug soll der Verbraucher einen Werbevertrag unterschreiben. Darin stehe, dass Interessenten den Wintergarten später besichtigen dürfen. Doch der