Geld und Recht

Gesetzliche Krankenkassen vergleichen lohnt sich

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Berlin - Auch bei gesetzlichen Krankenkassen kann sich ein Wechsel bezahlt machen. Wer von der teuersten bundesweit geöffneten Kasse zur günstigsten wechselt, kann mehrere hundert Euro Beitrag pro Jahr sparen, erklärt die Stiftung Warentest. Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Doch die meisten Kassen erheben Zusatzbeiträge. Nach Angaben der Warentester zahlen Versicherte bei der aktuell günstigsten für alle geöffneten Kasse 15,19 Prozent. Wie viel Versicherte durch einen Wechsel sparen können, ist abhängig vom Einkommen. Ein Beispiel: Verdient jemand monatlich 3000 Euro brutto, bringt ein Wechsel monatlich etwa 33 Euro, pro Jahr also rund 400 Euro Ersparnis. Allerdings sollten Versicherte ihre Entscheidung nicht nur von der Höhe des Beitrages abhängig

Verbraucherschützer: Riestern fast immer zu teuer

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Berlin - Die Kosten für die Riester-Rente sind aus Sicht von Verbraucherschützern in den meisten Fällen zu hoch. Für viele Sparer ist es kaum möglich, ausreichend Kapital für die private Altersvorsorge aufzubauen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen würden Produkte angeboten, «die die Erwartungen der Politik an kosteneffiziente Angebote zur kapitalgedeckten Altersvorsorge nicht erfüllen», kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Experten hatten insgesamt 18 Produkte - klassische Rentenversicherungen und fondsgebundene Modelle - mit unterschiedlichen Laufzeiten unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Effektivkosten - Wertminderung durch Kosten - waren in den meisten Fällen höher als Wert, der sich aus den Annahmen des Alterssicherungsberichts der Bundesregierung ergib

Künstliche Befruchtung: Finanzamt an Aufwendungen beteiligen

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München - Unfruchtbare Frauen können Ausgaben für eine künstliche Befruchtung als Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Vom Finanzamt anerkannt werden die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn die Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden. Laut einem veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) in München gilt dies auch dann, wenn die empfängnisunfähige Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt (Az.: VI R 47/15). Im verhandelten Fall entschloss sich die Klägerin aufgrund ihrer Unfruchtbarkeit, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders zu verwirklichen. Die Frau lebte in einer gleichgeschlechtl

Welchen Nutzen Prognosen für Anleger haben

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Stuttgart - Jedes Jahr geben Analysten und Experten Prognosen zu den Entwicklungen an den Börsen und Kapitalmärkten ab. Oft überbieten sich Analysten, Experten oder Wissenschaftler jedes Jahr aufs Neue mit ihren Vorhersagen. Anleger sollten aber besser nicht hinhören, findet Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Frage: Wie verlässlich sind solche Prognosen? Antwort: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Unzählige Untersuchungen belegen, dass Kapitalmarktentwicklungen nicht zuverlässig prognostizierbar sind. In einer prominenteren Studie hat man simuliert, wie Affen jährlich seit 1968 durch Würfeln zufällig ein Aktienportfolio zusammenstellen. Dessen Wertentwicklung war weit besser als die eines Portfolios, das von sogenannten Profis ve

Wie Anleger ihr Geld sinnvoll streuen

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München - Konzentrieren sich Anleger bei ihrem Investment nur auf ein Land, eine Branche oder ein Unternehmen, gehen sie meist ein Risiko ein. Fachleute sprechen auch von einem sogenannten Klumpenrisiko. Um das zu vermeiden, raten Finanzexperten immer wieder: möglichst breit streuen. In der Fachsprache heißt das Diversifikation. Sind Anleger also auf der sicheren Seite, wenn sie möglichst viele Titel für ihr Depot kaufen? Ganz so einfach ist es nicht, sagt Stefan Mittnik: «Nur weil Anleger viele Titel in ihrem Depot haben, reduziert dies noch lange nicht die Risiken.» Der Professor für Finanzökonometrie und Direktor des Center for Quantitative Risk Analysis an der Ludwig-Maximilians-Universität in München erklärt: «Mehr Titel erhöhen die Komplexität im Portfolio, führen aber nicht notwen

Wann darf Vermieter die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

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Berlin - Verstirbt der Mieter und melden sich dessen Erben nicht, kann der Vermieter beim Nachlassgericht Anordnung von Nachlasspflegschaft beantragen. Mit dem eingesetzten Nachlasspfleger kann die Räumung dann bewerkstelligt werden. In dem vom Kammergericht in Berlin (KG) verhandelten Fall (Az.: 19 W 102/17) war der Mieter einer Wohnung gestorben. Die Erben meldeten sich aber nicht. Allerdings wollte der Vermieter die leerstehende Wohnung bald räumen. Ohne Erben hatte er aber keinen Ansprechpartner. Was also tun? Es gibt eine Lösung für dieses Dilemma, entscheiden die Richter: Zwar darf der Vermieter nicht eigenmächtig die Wohnung räumen, sondern muss seinen diesbezüglichen Anspruch notfalls mittels gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Hierzu kann bei Gericht die Anordnung einer Nachlasspf

Wie gefährlich sind Indexfonds wirklich?

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Frankfurt/Main - Börsennotierte Indexfonds - auch ETFs (Exchanged Traded Funds) genannt - sind bei Anlegern beliebt. Ihr Vorteil: Sie sind günstig, flexibel und transparent. Das Prinzip der TEFs ist einfach: Ein ETF bildet einen Börsenindex wie zum Beispiel den Dax nach und entwickelt sich dann auch so wie der Index. Einen Manager, der bei bestimmten Kursbewegungen eingreift, gibt es nicht. An diesem Prinzip gibt es aber auch Kritik. Die passive Anlagestrategie würde schlechte von guten Aktien nicht unterscheiden, die Papiere würden nicht analysiert, sondern nur nachgekauft. Das könne gefährlich für den Markt werden, so die Sorge. Häufige Kritikpunkte im Überblick: - Große Marktmacht: In den vergangenen Jahren ist weltweit viel Geld in die börsennotierten Indexfonds geflossen. Gemessen

Gehbehinderung steht Anspruch auf Blindenhund nicht entgegen

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Celle - Eine Gehbehinderung steht dem Anspruch auf einen Blindenhund nicht grundsätzlich entgegen. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen kann eine Krankenkasse sehbehinderten MS-Kranken einen Blindenhund nicht einfach verweigern (Az.: L 16/1 KR 371/15). Kassen müssten vielmehr für eine humane Krankenbehandlung sorgen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Fall: Die 73-jährige Frau ist wegen ihrer MS-Erkrankung gehbehindert. Sie war bisher mit einem Blindenlangstock und einem Rollator versorgt. Da sie wegen der Kombination aus Gehbehinderung und Blindheit Schwierigkeiten beim Finden von Eingängen, Briefkästen, Geschäften und bei der Straßenüberquerung hatte, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse einen Blindenführ

Steuerklassenwechsel ist nur einmal im Jahr möglich

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Berlin - Zusammenveranlagte Paare sollten regelmäßig ihre Steuerklassen überprüfen, denn durch eine geschickte Wahl der Steuerklassen hat das Paar gegebenenfalls jeden Monat etwas mehr Nettogehalt zur Verfügung. «Ein Wechsel der Steuerklassen ist aber grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Deshalb sollten Paare, die am Anfang des Jahres einen Steuerklassentausch planen, gut überlegen, was im Laufe des Jahres noch auf sie zukommt. Steht beispielsweise ein Jobwechsel, eine Lohnerhöhung, Elternzeit oder der Ruhestand bevor, sollte dies bedacht werden. So entschied das Finanzgericht Köln, dass ein erneuter Steuerklassenwechsel selbst dann ausgeschlossen ist, wenn es um ein höheres Elterngeld geht. Im konkreten Fall beantragten die Eheleute i

Höherer Steueranteil für Neurentner ab 2018

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Berlin - Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich im kommenden Jahr der steuerpflichtige Rentenanteil. Das heißt: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent seiner Rente versteuern. Bisher lag der steuerpflichtige Anteil bei 74 Prozent. Darauf macht der Bund der Steuerzahler in Berlin aufmerksam. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur noch 24 Prozent der Bezüge sind im kommenden Jahr steuerfrei. Das gilt aber nur für Rentenjahrgänge, die ab 1. Januar neu hinzukommen. Für Bestandsrentner ändert sich der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenanteil nicht. Fotocredits: Andrea Warnecke (dpa/tmn)