Geld und Recht

Neue Musterbedingungen für Versicherer bei Reiserücktritt

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Berlin - Reiserücktritts-Versicherungen greifen, wenn Verbraucher wegen einer Krankheit nicht in den Urlaub fahren können. Der Schutz beschränkt sich dabei auf «unerwartete schwere Erkrankungen». Was genau bedeutet das? Um diese Frage in der Praxis einfacher zu beantworten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Musterbedingungen ergänzt. Versicherungen können sich an diesen Vorgaben orientieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Den überarbeiteten Musterbedingungen zufolge gelten Erkrankungen als schwer, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit bescheinigt oder wenn Beschwerden den Patienten so stark beeinträchtigen, dass eine Reise unzumutbar wäre. Zudem muss die Erkrankung unerwartet sein, wie es bei einem erstmals auftretenden Herzinfarkt der Fall wäre

Inkassobüros müssen registriert sein

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Bremen - In Deutschland dürfen nicht alle Inkassobüros offene Forderungen für Dritte eintreiben. Gestattet ist dies nur Rechtsanwälten oder registrierten Inkassounternehmen. Haben Verbraucher Zweifel, können sie die Registrierung im Internet überprüfen: Zugelassene Inkassounternehmen sind auf der Seite rechtsdienstleistungsregister.de zu finden. Hier können Verbraucher über den Link «Registrierung suchen» in einer Eingabemaske mehrere Merkmale eingeben, die sie über das Inkassobüro wissen. Wer Zweifel hat, ob eine Inkassoforderung berechtigt ist, kann diese mit einem neuen Service der Verbraucherzentralen überprüfen. Betroffene werden auf der Internetseite inkasso-check.de durch eine Reihe von Fragen geführt. Am Ende erhalten sie eine rechtliche Erstinformation zu ihrem Fall sowie Inf

Keine Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit im Ausland

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Düsseldorf - Pflegebedürftige Rentner haben keinen Anspruch auf Sachleistungen, wenn sie dauerhaft im Ausland leben, entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 5 P 281/13). Zwar sei das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren, Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem verhandelten Fall lebte der 73-jährige Kläger dauerhaft in Spanien. Von der beklagten privaten Pflegeversicherung wollte er die Feststellung einklagen, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleistungsanspruch hat, also zum Beispiel Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfsmittel- oder Pflegeheimrechnungen erstattet bekommt. Die Versiche

Kein Schadenersatz für Ausfall von Fernsehanschluss

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München - Manchen findet das Leben ohne Fernsehen langweilig. Lebensnotwendig ist ein Fernsehanschluss aber nicht. Daher rechtfertigt der vorübergehende Ausfall des Kabelanschlusses auch keinen Schadenersatz für den Nutzungsausfall, entschied das Amtsgericht München (Az.: 283 C 12006/17). Anders als der Ausfall vom Internetanschluss wirkt sich eine Störung beim Fernsehens nicht signifikant auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung aus. Das Urteil, über das die «Neue juristische Wochenschrift» berichtet, ist noch nicht rechtskräftig. In dem verhandelten Fall hatte der Kunde eines Kabelanbieters wegen technischer Gründe 32 Tage lang nicht fernsehen können. Für diese Zeit wollte der Mann Schadenersatz für den Nutzungsausfall geltend machen. Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundes
Banknoten: Scheine mit Geschichte

Banknoten: Scheine mit Geschichte

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Bares ist Wahres: Geldscheine sind nach wie vor im Alltag neben Münzen das Zahlungsmittel Nummer eins. Doch wie kommt es eigentlich dazu, dass wir mit Papier bezahlen? Eine kleine Historie der schönen Scheine erklärt dazu auf. Auslaufmodell Bargeld? Ob in Flyern, Anzeigen, online oder im Kundengespräch: Banken und Kreditinstitute preisen seit eh und je Kreditkarten, die EC-Karte oder bargeldlose Funk-Bezahlsysteme zum Bezahlen an. Seit geraumer Zeit ist sogar eine Diskussion um die Abschaffung des Bargelds im Gange. Dennoch zahlen etwa 80 Prozent der Deutschen an der Kasse in bar – viele können sich wahrscheinlich kaum vorstellen, ihre Rechnung im Supermarkt oder Restaurant bald nur noch mit Karte oder Smartphone zu begleichen. Kein Wunder, denn den Scheinen haftet immer noch der Nimbus

Müssen Fehler in der Steuererklärung korrigiert werden?

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Berlin - Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn... Die Frage heute: Mein Freund hat einen Fehler in der Steuererklärung gemacht und dies erst später gemerkt - muss er den im Nachhinein noch korrigieren? Die Antwort: Steuerzahler müssen bei ihrer Steuererklärung ehrlich sein. «Wenn ein Steuerzahler feststellt, dass er Einnahmen vergessen hat, ist er verpflichtet, diesen Fehler unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen», erklärt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Geregelt ist das in Paragraf 153 der Abgabenordnung (AO). Die Berichtigung kann durch Abga

Ratgeber-Bestseller: Schlank und gesund in das Frühjahr

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München - Ratgeber rund um Ernährung und Gesundheit dominieren derzeit die Bestsellerliste. So schaffen es in dieser Woche gleich fünf Titel zu diesen Themen in die Top Ten der Ratgeber. Darunter auch ein Neueinsteiger. Andreas Meyhöfer und Diana Ludwig gelingt mit «Schlank mit Low-Carb - Das Kochbuch» der erfolgreiche Einstieg auf Platz zehn. Der Titel enthält neben Ernährungstipps 160 neue Low-Carb-Rezepte - von beliebten Klassikern bis zu exklusiven Rezepten. Dr. med. Anne Fleck und Su Vössing verteidigen mit «Schlank! und gesund mit der Doc Fleck Methode» ihre Spitzenposition der Vorwoche. Die Zwei belegt weiterhin «Die Ernährungs-Docs - Starke Gelenke». Und «Das Kind in dir muss Heimat finden» von Stefanie Stahl hält den dritten Rang. Platz Titel Preis 1. (1.) Dr.

Krankenkasse muss nicht jede Therapie bezahlen

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Detmold - Krankenkassen müssen nicht für alle Heilbehandlungen aufkommen. Ist die gewünschte Therapie noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, kann die Kasse auf andere, erprobte Möglichkeiten verweisen. Das gilt auch, wenn die behandelnden Ärzte die Therapie empfohlen haben, entschied das Sozialgericht Detmold (Az.: S 3 KR 604/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem verhandelten Fall litt eine Frau unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung. Trotz Empfehlung der behandelnden Ärzte lehnte die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine chirurgische Therapie der Erkrankung mittels Fettabsaugung ab. Statt dieser sogenannten Liposuktion verwies sie auf physikalische Maßnahmen in Form einer Lymphdrainage und dem regelmäßigen Tragen von Kompressionsstrümpfen. Dagegen kl

Beschwerden über unzulässige Zahlungsentgelte

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Frankfurt/Main - Unzulässige Entgelte bei der Zahlung mit Kreditkarte oder Probleme mit Zahlungen von Konten im Ausland: Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern. Seit Mai 2017 beklagten sich Verbraucher mehr als 200 Mal bei der Bad Homburger Einrichtung, weil sie eine ausländische Bankverbindung bei bestimmten Unternehmen nicht für Zahlungen in Deutschland nutzen konnten - obwohl dies im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsraum Sepa («Single Euro Payments Area») ausdrücklich möglich sein soll. Bislang sprach die Wettbewerbszentrale 97 Abmahnungen aus, in 95 Fällen gab es eine außergerichtliche Einigung. Nicht alle Unternehmen halten sich auch an die seit Mitte Januar geltende Vorschrift, wonach für Zahlungen per Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung

Energieversorger dürfen Abschläge nur mit Zustimmung ändern

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Hannover - Energieversorger können Abschlagszahlungen nicht einfach anheben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover hin. Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen die Abschläge grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden angepasst werden. Die Verbraucherschützer mahnten erfolgreich einen Energieversorger ab, der Kunden mit Verweis auf den kalten Winter darüber informiert hatte, die Abschlagszahlungen anheben zu wollen. Kunden sollten so erhöhte Nachzahlungen erspart bleiben. Eine freiwillige Anpassung der Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode sollten Verbraucher gut abwägen, raten die Verbraucherschützer. Wer Nachzahlungen fürchtet, sollte zunächst anhand des Zählerstands prüfen, ob sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich erhöht hat. Da