Bei Riester-Einmalauszahlung Steuervorteil nutzen
Berlin - Bei manchen Riester-Verträgen ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering. In diesen Fällen hat der Anbieter das Recht, den Rentenanspruch zu Beginn der Auszahlungsphase mit einer Einmalauszahlung abzufinden.
«Diese Einmalauszahlung ist dann zwar im Jahr der Auszahlung - soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht - voll steuerpflichtig», erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. «Aber ab 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert.» Denn nach einer gesetzlichen Änderung ist die sogenannte Fünftelregelung in diesen Fällen anzuwenden.
Wird der Rentenanspruch nicht mit einer Einmalzahlung abgefunden, sondern die Rente ganz normal monatlich ausgezahlt, kommt diese ermäßigte Besteuerung hingegen nicht zur Anwendung.
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