Einspruch gegen Steuerbescheid innerhalb eines Monats
Berlin (dpa/tmn) - Für den Einspruch gegen den Steuerbescheid bleibt ein Monat Zeit. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. Wird die Frist versäumt, weist das Finanzamt jeden noch so gut begründeten Einspruch als unzulässig zurück.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen zugestellt wurde. Lässt sich der genaue Tag des Posteinwurfs nicht beweisen, nimmt die Finanzverwaltung an, dass der Bescheid binnen drei Tagen nach dem Versand beim Steuerzahler angekommen ist.
Wird der Bescheid mit Einwilligung des Steuerzahlers im Elster-Portal zur Abholung bereitgestellt, gilt er in der Regel drei Tage nach Absendung der Mail-Benachrichtigung über die Bereitstellung als bekanntgegeben.
Ist der Tag einen Monat nach der Zustellung ein