Geld und Recht

Viele Arbeitnehmer dürfen sich auf Steuererstattung freuen

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Berlin - Eine Steuererklärung zu erstellen, macht in der Regel wenig Spaß. Doch in vielen Fällen lohnt sich der Aufwand. Denn die meisten Arbeitnehmer können mit einer Erstattung rechnen. Nicht immer ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend. «Sie sollten das aber grundsätzlich machen, um in jedem Fall in den Genuss sämtlicher Steuervorteile zu kommen», empfiehlt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn Beschäftigte hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Steuerermäßigungen winken auch, wenn man die Ausgaben etwa für eine Putzfrau oder einen Babysitter unter haushaltsnahe Beschäftigungs- oder Dienstleistungsverhältnisse

Wann sich eine Rechtsberatung im Internet lohnt

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Hannover - Manchmal soll es schnell gehen. Um ein juristisches Problem zu klären, wollen viele mitunter nicht erst einen Termin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren - sondern lieber gleich vom Sofa aus Informationen einholen. Wer im Internet die Suchbegriffe «Rechtsberatung online» oder «telefonische Rechtsberatung» eingibt, erzielt viele Treffer. Ob über ein Internetportal oder am Telefon: Rechtsberatung ist so oft rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche möglich. «Bei einfach gelagerten Fällen kann eine solche Vorgehensweise empfehlenswert sein», sagt Anke Kirchner, Justiziarin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Das gilt für Fragen wie: Darf der Vermieter einem innerhalb von zwei Jahren die Miete erhöhen? Oder: Kann die Chefin ihrem Mitarbeiter den bereits bewill

Ehepaare dürfen sich den Behinderten-Pauschbetrag teilen

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Berlin - Menschen mit einer Behinderung können einen steuerlichen Freibetrag geltend machen. Diesen sogenannten Behinderten-Pauschbetrag dürfen sich Ehepaare auch teilen. So kann ein Partner ohne Beeinträchtigungen die Steuerbegünstigung in seiner Steuererklärung anteilig nutzen. «Praktisch relevant ist dies, wenn sich das Ehepaar getrennt zur Einkommensteuer veranlagen lässt», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das kann in manchen Fällen günstiger als das Ehegattensplitting sein - etwa, wenn ein Partner in einem Jahr hohe Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Elterngeld oder eine Abfindung erhalten hat. Bisher berücksichtigte das Finanzamt den Behinderten-Pauschbetrag nur bei demjenigen, der eine Behinderung hat. Zu Unrecht, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: III R 2/17)

Versicherung zahlt Waisenrenten auch an erwachsene Kinder

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Berlin - Rentenzahlungen an Waisen enden regelmäßig mit dem 18. Geburtstag. Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung sowie eines Freiwilligendienstes können Waisen aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Rentenversicherung eine Rente erhalten. Gezahlt wird längstens bis zum 27. Lebensjahr, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hinweist. Selbst bei einem Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fällt die Waisenrente nicht einfach weg. Wenn zwischen der vorherigen und der neuen Ausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Monaten liegt, wird die Waisenrente auch für diese Übergangszeit weitergezahlt. Die geltend gemachten Ausbildungen müssen gegenüber der Rentenversicherung nachgewiesen werden. Das geht zum Beispiel mit einer Schulbescheinigung,

Krankenkasse muss Entfernung einer Fettschürze zahlen

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Osnabrück - Auch eine körperliche Entstellung kann einen Krankheitswert haben. Das bedeutet: Eine Krankenkasse kann verpflichtet sein, die Entfernung einer Hautschürze zu bezahlen, auch wenn sich aus dieser Hautschürze kein unmittelbares Krankheitsbild ergibt. Der Fall: Eine Krankenschwester war gesetzlich krankenversichert. Über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren nahm sie 46 Kilo ab. Ein Arzt empfahl ihr die Entfernung der Fettschürze. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten ab. Die Haut sei aufgrund von guter Pflege nicht gereizt, eine optische Entstellung sei durch ein Mieder zu kompensieren. Dennoch ließ die Frau sich für gut 5700 Euro die Hautfalten entfernen. Sie verlangte die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das Urteil des Sozialgericht Osnabr

Mobiles Bezahlen: Werden manche Verbraucher abgehängt?

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Frankfurt/Main - Kontaktloses Bezahlen an der Ladenkasse im Vorbeigehen oder mit einer App auf dem Handy - neue Bezahlverfahren sind im Kommen. Doch nicht alle Menschen können oder wollen auf diese Weise ihre Einkäufe bezahlen. Nahezu alle Bundesbürger befürchten einer Umfrage der Bundesbank zufolge, dass sich beispielsweise ältere Menschen in einer Welt ohne Bargeld nicht mehr zurecht finden würden. «Verbraucher müssen auch künftig und durchgängig die Wahl haben, ob sie mit neuen Technologien oder lieber bar zahlen wollen», fordert Finanzexperte Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Pauli warnt vor einer Entwicklung wie in Schweden. In der Hauptstadt Stockholm sind Schilder mit dem Hinweis «Keine Barzahlung» in Geschäften und Restaurants keine Seltenheit me

Bei Tagesgeld-Angeboten auf Kontoführungsgebühren achten

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Frankfurt/Main - Bei Tagesgeld-Angeboten sollten Sparer neben den Zinsen auch auf die Höhe der Kontogebühren achten. Mitunter verlangen die Banken und Sparkassen bis zu fünf Euro pro Monat, teilt die FMH-Finanzberatung mit. Pro Jahr zahlt ein Sparer dadurch 60 Euro für die Kontoführung. Hinzu kommt: Derzeit gibt es kaum Zinsen auf Tagesgeld. Im Mittel erhalten Sparer laut FMH-Finanzberatung aktuell nur 0,02 Prozent Zinsen. Durch die Gebühren und die geringe Verzinsung kann man dadurch ins Minus rutschen. Bei einem Anlagebetrag von 5000 Euro und 60 Euro Kontoführung erhalten Sparer eine Minusrendite von 1,2 Prozent. Es ist also wichtig, die Angebote genau zu vergleichen. Der Vorteil von Tagesgeldkonten: Sparer können sehr kurzfristig auf ihr Geld zugreifen. Ist dies nicht nötig, sollte ma

Ratgeber-Bestseller: Wiedereinstieg für Jamie Oliver

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München - Die Bestsellerliste der Ratgeberbücher hat einen neuen Spitzenreiter. Interessant sind aber auch die zwei Wiedereinsteiger. Der britische Fernsehkoch und Kochbuchautor Jamie Oliver ist in der Woche vor Ostern mit «Jamies 5-Zutaten-Küche» auf Platz vier zurückgekehrt. Und «Das gewünschteste Wunschkind aller Zeiten treibt mich in den Wahnsinn» von Danielle Graf und Katja Seide schafft es wieder auf den zehnten Rang. Neue Spitzenreiter sind die Autorinnen Anne Fleck und Su Vössing, deren Ratgeber «Schlank! und gesund mit der Doc Fleck Methode» von Rang vier auf die Eins klettert. Den zweiten Rang verteidigt Petra Bracht mit ihrem Titel «Intervallfasten». Auf der Drei steht wie in der Vorwoche der Erfolgstitel «Das Kind in dir muss Heimat finden» von Stefanie Stahl. Platz

Betrug am Telefon: Falschen Polizisten nichts erzählen

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Mainz - Wenn Fremde am Telefon Fragen zu finanziellen oder persönlichen Verhältnissen stellen, sollte Angerufene keinerlei Angaben dazu machen. Das gilt auch dann, wenn sich der Anrufer als Polizist ausgibt. Spätestens wenn der Gesprächspartner dann versucht, Druck auszuüben, sollten Betroffene einfach auflegen. Das empfehlen das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz und Verbraucherschützer. Wenn sich Betrüger als Polizist ausgeben, erscheint auf dem Display des Angerufenen durch einen technischen Trick zum Teil sogar wirklich die Notrufnummer 110 oder die Nummer der örtlichen Polizei. Dann versichert der Anrufer, dass es Hinweise zu einem geplanten Einbruch gebe und Wertsachen und Geld im Hause nicht mehr sicher seien. In Kürze komme daher ein Kollege in Zivil, um die Gegenstände

Ausweichmanöver bei Unfall kann Rettungstat sein

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Dortmund - Hat man einen Unfall, weil man versucht, einen anderen zu retten, genießt man den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versucht zum Beispiel ein Motorradfahrer einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer zu vermeiden und verletzt sich dabei, hat er den gleichen Schutz wie bei einem Arbeitsunfall. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 17 U 955/14). Der Fall: Einem 53-jähriger Motorradfahrer hatte bei einer privaten Fahrt ein Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Der Motorradfahrer wich aus und stürzte dabei. Er verletzte sich an den Schultern und wollte, dass der Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wird, weil es sich um eine Rettungstat handelte. Die Ver