Wie der privat genutzte Firmenwagen versteuert wird
Berlin (dpa/tm) - Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, müssen diesen Vorteil versteuern. Für die Berechnung dieses geldwerten Vorteils kommen zwei Methoden zur Anwendung.
Zum einen die Pauschalmethode - auch unter 1-Prozent-Regelung und 0,03-Prozent-Regelung bekannt - oder die Gesamtkostenmethode anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. «Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens verwenden die Arbeitgeber meist die Pauschalmethode, denn das ist einfacher für sie», weiß Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aus Erfahrung. «Und sie setzen sich nicht eines Lohnsteuerhaftungsrisikos aus, falls das Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht als ordnungsgemäß anerkannt wird.»
Für den Arbeitnehmer ist diese Pauschalmethode in vielen Fällen