Gassi gehen von der Steuer absetzen

Berlin – Tierbesitzer können einige Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. «Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alles, was man theoretisch auch selbst machen könnte», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Im Bezug auf Haustiere fallen darunter etwa Ausgaben für den Tierfriseur, -trainer oder -betreuung.

Wichtig: «Es muss ein Bezug zum Haushalt vorliegen», erläutert Klocke. Der Betreuer müsse etwa nach Hause kommen oder den Hund an der Haustür zum Gassi gehen abholen. Wird die Katze während des Urlaubs dagegen in eine Pension gebracht, lassen sich die Kosten in der Steuererklärung nicht berücksichtigen.

Zudem sei entscheidend, dass die Dienstleister eine Rechnung ausstellen, sagt Klocke. Wenn das Finanzamt nachfragt, muss ein Beleg vorgelegt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass nicht in bar gezahlt wurde.

Abgesetzt werden können nur Kosten für Profi-Betreuung. Kümmert sich die Nachbarin in ihrer Freizeit um den Hund, kann sie dafür keine Rechnung ausstellen. Außerdem dürfen nur die tatsächlichen Arbeitskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden, Materialkosten werden vom Finanzamt nicht akzeptiert, ergänzt Klocke.

Auch die Kosten für Anschaffung, Futter und Versicherung sowie die Behandlung durch einen Tierarzt können dagegen nicht berücksichtigt werden. Auch die Hundesteuer lässt sich nicht absetzen.

«Die Ausgaben für Haustiere von der Steuer abzusetzen, lohnt sich», sagt Klocke. Steuerzahler können 20 Prozent der angefallenen Kosten für die Haustiere steuerlich geltend machen. Insgesamt können laut
Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes für alle haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4000 Euro pro Jahr eingereicht werden.

Für Haustiere, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gehalten werden, gelten andere Regeln. Halter von Blindenhunden oder Diensthunden bei der Polizei genießen in der Regel mehr Steuervorteile.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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