Fitnessstudio-Vertrag in Ruhe prüfen

Hannover – Einen Vertrag für ein Fitnessstudio sollten Verbraucher nicht gleich vor Ort unterschreiben. Besser ist es, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und dort die Details in Ruhe zu prüfen.

Denn nach Abschluss des Vertrags können Verbraucher ihn nicht einfach widerrufen, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch eine außerordentliche Kündigung – also vor Ablauf der Vertragslaufzeit – ist nur mit guten Gründen möglich und oft mit einigen Hürden verbunden. Dies ist in der Regel nur möglich bei einer ernsthaften Krankheit, die ein ärztliches Attest bestätigt. Oder bei grundlegenden Änderungen am Angebot.

Deshalb empfehlen die Verbraucherschützern, sich vertraglich nicht zu langfristig an ein Studio zu binden. Üblich sind oft Laufzeiten von zwei Jahren. Wer dann den Vertrag nicht mehr will, muss ihn vor Ablauf der Kündigungsfrist rechtzeitig kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch – dabei ist maximal ein Jahr erlaubt.

Fotocredits: Kay Nietfeld
(dpa/tmn)

(dpa)