Ferienjob ist in der Regel sozialabgabenfrei

Berlin – Die Sommerferien sind die richtige Zeit, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Wer nur in den Sommerferien arbeitet, muss dafür auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen – egal wie viel er verdient. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Ferienjobs gehören in der Regel zu den «kurzfristigen Beschäftigungen». Das sind Jobs, die innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück ausgeübt werden. Damit vom Lohn keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung abgezogen werden, muss das Einhalten der zeitlichen Grenzen von Anfang an feststehen. Bei mehreren Ferienjobs im Laufe eines Jahres sind alle Arbeitstage zusammenzuzählen. Nur wer auch dabei die zeitlichen Grenzen nicht überschreitet, bleibt versicherungsfrei.

Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa/tmn)

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