Erblasser ändert Pläne: Besser neues Testament aufsetzen

München – Wenn sich die Pläne eines Erblassers ändern, sollte er vorsorglich ein Testament neu aufsetzen. Darin sollte er frühere Verfügungen ausdrücklich widerrufen, informiert das Deutsche Forum für Erbrecht.

Eine Neuaufsetzung ist sogar sinnvoll, wenn seine neuen Wünsche mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen. Und es gilt insbesondere, wenn von der früheren Testamentsversion Kopien im Umlauf sind.

Denn dann könnte eine Person, die in der früheren Testamentsversion begünstigt wurde, beim Gericht die alte Kopie einreichen. Der neue Erbe müsste dann beweisen, dass der Erblasser das frühere Testament bewusst vernichtet hat, um es aufzuheben. In der Praxis ist es schwierig, dies durch Indizien nachzuweisen. Der neue Erbe könnte unter Umständen nach dem Tod des Erblasser also in Beweisnot kommen.

In der Regel reicht es also nicht, das Dokument zu zerreißen und wegzuwerfen. Auch wenn laut
Bürgerlichem Gesetzbuch gilt, dass ein Erblasser ein früheres Testament durch eine bewusste Vernichtung aufheben kann (Paragraf 2255).

Fotocredits: Frank May
(dpa/tmn)

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