Ältere Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen oft vor dem Problem, dass ihre Beiträge altersbedingt deutlich steigen, ihr Einkommen aber nach dem Eintritt in den Ruhestand sinkt. Auch in anderen Lebenslagen kann der Beitrag zur PKV zur Belastung werden. Dann sind Einsparmöglichkeiten gefragt. Der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ist meist versperrt. Eine denkbare Lösung ist, in den Basistarif der PKV zu wechseln.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit 1.1.2009 sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ihren Kunden den Wechsel in den Basistarif zu ermöglichen. Er bietet den Versicherungsnehmern das gleiche Leistungsniveau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung und ist daher deutlich günstiger als die private Krankenvollversicherung. Der Basistarif-Beitrag darf nicht höher ausfallen als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser liegt aktuell bei 628 Euro monatlich. Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag ab dem 1.1.2009 abgeschlossen haben, können ohne weiteres in den Basistarif wechseln. Bei Kunden mit länger bestehenden Verträgen ist dies nur ab dem 55. Lebensjahr, bei Rentenbezug oder besonderer Hilfsbedürftigkeit möglich. Alternativ steht der Wechsel in den – ähnlich ausgestalteten – Standardtarif zur Verfügung.
Was ist mit den Altersrückstellungen?
Wenn der Basistarif beim bisherigen Versicherungsunternehmen vereinbart wird, können schon gebildete Altersrückstellungen auch im neuen Tarif mit genutzt werden. Anders sieht die Lage aus, wenn ein neuer Anbieter gewählt wird. Versicherungsnehmer mit Verträgen ab 1.1.2009 können dann Altersrückstellungen in einem dem Basistarif entsprechenden Umfang mitnehmen. Bei länger bestehenden Verträgen ist das nicht möglich. Für Kunden, die schon länger in der PKV versichert sind, lohnt sich daher im Allgemeinen ein Anbieter-Wechsel nicht. Denn sie müssen wegen der fehlenden Mitnahmemöglichkeit mit deutlich ungünstigeren Beiträgen rechnen.
Alternative Sparansätze
Wer auf den Basistarif umsteigt, muss normalerweise erhebliche Leistungseinschränkungen gegenüber seiner bestehenden Versicherung in Kauf nehmen, denn die Leistungen decken nur die medizinische Grundversorgung ab. Ehe diese Lösung gewählt als ‚Ultima Ratio‘ gewählt wird, sollten daher erst andere mögliche Einsparungen geprüft werden. Das sind denkbare Ansatzpunkte:
– Verzicht aus Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung);
– Vereinbarung oder Erhöhung von Selbstbehalten im bestehenden Tarif;
– Wechsel zu einem günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer. Dieser muss einen entsprechenden Wechsel zulassen (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz).
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