Betrugsopfer können Geld von Western Union zurückfordern

Mainz – Betrugsopfer, die Geld über einen Bargeldtransferdienst ins Ausland überwiesen haben, können den Schaden anmelden. Die Ansprüche müssen auf einer
eigens eingerichteten Homepage angemeldet werden.

Betroffene sollten schnell handeln, rät Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Frist läuft bereits am 12. Februar ab.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben sich die Behörden in den USA mit dem Anbieter Western Union auf eine Entschädigung geeinigt. Geld, das im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 19. Januar 2017 über Western Union an Betrüger gesendet wurde, kann demnach zurückgefordert werden. Für die Entschädigung stehen insgesamt rund 586 Millionen Dollar zur Verfügung. Nach Prüfung ihres Falles sollen sie einen Anteil der Schadenssumme zurückerhalten.

Bargeldtransferdienste wurden in den vergangenen Jahren
auch in Deutschland immer wieder von Kriminellen missbraucht, um anonym zu bleiben. Mit Lügengeschichten veranlassten Betrüger ihre Opfer zu Geldzahlungen. Beispielsweise wurde den Betroffenen am Telefon vorgespielt, sie hätten ein Auto oder einen Geldpreis gewonnen und müssten zum Erhalt eine Steuer oder Verwaltungsgebühr entrichten.

Wer Probleme mit der englischen Sprache hat, sollte entweder Freunde, Bekannte oder Angehörige um Hilfe bitten oder Übersetzungshilfen im Internet nutzen, rät Gollner. «Ansprüche können aber auch schriftlich angemeldet werden.» Dazu müssen Betroffene auf der Homepage ein Formular ausdrucken, dieses ausfüllen und an eine Postfachadresse in den USA schicken. Das US-Justizministerium prüft dann jeden Anspruch. Das kann unter Umständen aber mehr als ein Jahr dauern.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)

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