Düsseldorf – Viele Bankkunden haben noch eine Papierliste mit Transaktionsnummern (TAN) zuhause, die sogenannte iTAN-Liste. Damit können sie am Computer eine Überweisung oder einen Dauerauftrag freigeben. Doch nicht mehr lange.
Die Papierlisten dürfen ab dem 14. September nicht mehr eingesetzt werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dies schreibt die Europäische Zahlungsdiensterichtlinie vor. Danach müssen Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist.
Ausnahmen machen manche Geldinstitute bei kleinen Summen: Bei Transfers von Beträgen bis zu 30 Euro bieten sie Kunden beim Online-Banking eine Überweisung ohne TAN an.
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(dpa/tmn)