Berlin (dpa/tmn) – Wer vergleicht, kann sparen. Gerade im Internet bieten zahlreiche Händler Marken-Produkte zu reduzierten Preisen an. Meist handelt sich dabei um sogenannte B-Ware. «Die Produkte sind Neuwaren mit Fehlern», sagt Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH) in Berlin.
Da ist etwa die Verpackung defekt, oder auf dem Produkt befinden sich Kratzer oder Verfärbungen. Dann kostet ein Tablet-PC beispielsweise 180 Euro statt etwa 235 Euro, oder edle Damen-Pumps gibt es für rund 85 Euro statt regulär für 169 Euro. Vom Tintenstrahl-Drucker bis zu Designer-Rock – es lohnt sich, nach Preisnachlässen Ausschau zu halten.
Immer mehr Händler verkaufen nicht nur Neuware. Sie eröffnen im Internet einen weiteren Shop, in dem sie reduzierte Ware verkaufen – in nahezu allen Bereichen. Teilweise richten sie dafür auch einen Account auf Verkaufsplattformen ein. Wer Ware anbietet, sollte immer eine eindeutige Darstellung des Produktes in Wort und Bild wählen, empfiehlt Prothmann. Die Beschreibung müsse auch etwas über den jeweiligen Zustands verraten. Ist dieser nicht ganz klar, sollten Interessierte vor dem Kauf den Händler kontaktieren.
Oft handelt es sich um Versandrückläufer – also Produkte, die ein Kunde als Neuware im Internet per Mausklick kauft und nach dem Auspacken zu Hause wieder zurückschickt. Beispielsweise weil ihm die Ware nicht gefallen oder gepasst hat. Der Händler will das Produkt dennoch verkaufen und bietet es mit einem Rabatt erneut an. Mögliche Mängel muss er dann aber in einer Produktbeschreibung detailliert auflisten, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest.
Unter dem Strich kann sich der Erwerb von geöffneten oder gebrauchten Artikeln für Verbraucher rechnen. Bei technischen Geräten sind nach BVOH-Angaben zwischen 20 und 30 Prozent, bei Kleidung sogar bis zu 50 Prozent Rabatt möglich. Handelt es sich um topaktuelle Ware, können die Preisnachlässe kleiner ausfallen.
«Verbraucher müssen für sich abwägen, ob ihnen eine Preisersparnis wichtiger ist als die Gewissheit, ein unbenutztes Produkt zu erhalten», sagt Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass das gebrauchte Produkt voll funktionsfähig ist.
Wer B-Ware online bestellt, sollte neben der Produktbeschreibung vor allem auf die Gewährleistungsrechte achten – im Kleingedruckten beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prinzipiell gilt: Das Produkt kann man in den ersten zwei Wochen nach Zustellung wieder zurückschicken. «Das gesetzliche Widerrufsrecht, das sich aus den Fernabsatzregeln ergibt, gilt für B-Waren genauso wie für Neuwaren», betont Sittig. Gründe für das Zurückschicken des Produkts muss der Kunde nicht nennen.
«Unabhängig vom Wert der gekauften Ware hat der Verbraucher die Kosten für das Zurückschicken der Ware nach einem Widerruf zu tragen», erklärt Sittig die Gesetzeslage. Voraussetzung: Der Verkäufer hat den Kunden vor dem Einkauf dazu informiert – etwa auf seiner Internetseite. Fehlt dieser Hinweis auf die Folgen des Widerrufs, und der Kunde widerruft seinen Kauf fristgerecht, trägt der Verkäufer das Rückporto. Große Onlinehändler übernehmen die Kosten der Rücksendung oft auch freiwillig, sagt Sittig.
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Produkt einen nicht angegebenen Mangel hat, kann der Kunde die Ware reklamieren. Dafür hat er regulär zwei Jahre Zeit. «Bei gebrauchten Produkten können Händler die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf bis zu einem Jahr beschränken», sagt Schmitz. Händler oder Anbieter müssen reklamierte Artikel reparieren, austauschen oder dem Kunden den Neupreis erstatten, erläutert Sittig.
Theoretisch gebe es auch ein Garantieversprechen für ein Produkt – etwa eine Zufriedenheits- oder Reparatur-Garantie. Das jedoch ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und soll dazu beitragen, das Vertrauen eines Kunden gegenüber eine bestimmte Ware oder Marke zu stärken. Doch darauf besteht laut Prothmann kein gesetzlicher Anspruch – es zählen also die Vertragsbedingungen.
Auf welche Ware Händler häufig Rabatte geben
Neuware: Sie wird manchmal auch vergünstigt angeboten. Dann ist sie entweder noch originalverpackt, oder es handelt sich um bereits geöffnete neue Ware ohne Mängel. Neuware heißt nicht neue Modelle. «Auch mehrere Jahre alte Ware kann Neuware sein», sagt Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH) in Berlin.
Refurbished Products: Ins Deutsche übersetzt ist das erneuerte überholte Ware. In diesem Fall haben Hersteller oder Händler den Artikel überarbeitet und gereinigt sowie fehlerhafte Teile ausgetauscht und den Packungsinhalt vervollständigt.
Gebrauchte Ware: Die Produkte wurden bereits benutzt. Sie können also Gebrauchsspuren aufweisen. Teilweise bieten Händler auch defekte Artikel an – doch das ist mehr für Bastler geeignet.
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(dpa)