Auch kinderlose Ehepaare sollten Erbfolge regeln

Bremen – Ein Testament lohnt sich auch für kinderlose Ehepaare. Denn wenn nichts festgelegt ist, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge.

Bei kinderlosen Ehepaaren bedeutet das: Nicht nur der Partner, sondern auch die Eltern des Verstorbenen können einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Darauf weist die Notarkammer Bremen hin. Sollten die Eltern nicht mehr leben, können auch Geschwister, Nichten oder Neffen erben.

Um den länger lebenden Partner abzusichern, sollten Paare sich gegenseitig als Alleinerben im Testament einsetzen. Wichtig zu wissen: Auch dann können die Eltern des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche anmelden. Deshalb sollten Erblasser – zusätzlich zum Testament – mit den Eltern einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Diesen Vertrag muss ein Notar beurkunden.

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)

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